Kathrin313
Hallo Frau Bader, Meine Tochter ist 1 Jahr und 3 Monate alt und ich beziehe von Anfang an Elterngeld plus aus einem angestellten Verhältnis. Als Selbstständige würde ich nun gerne ein paar Aufträge annehmen. Daher habe ich in der Elterngeldstelle angerufen und die Dame meinte, dass mein Elterngeld plus im April nächsten Jahres ausläuft und ich mir jetzt den Restbetrag vom Elterngeld plus ausbezahlen lassen kann. Dann ist es ja egal, wieviel ich dazu verdiene. Habe ich das denn richtig verstanden, dass ich mir die 6 Monate ausbezahlen lassen kann? Ich danke ihnen für ihre Hilfe! Kathrin
Hallo, haben Sie in den ersten 12 Mo. keine Einkünfte? Dann können Sie das unproblematisch so machen. Liebe Grüße NB
MamaausM2
Vorsicht.... Dein Elterngeld plus wird Nachträglich in Basis Elterngeld ausgerechnet. Die Differenz bekommst du ausgezahlt. Aber wenn du gearbeitet hast in den Monaten dann wird dieser Verdienst angerechnet und evtl gekürzt
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Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
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