steko
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe vor ca. 3 Wochen erfahren das ich schwanger bin, das habe ich meinem Arbeitgeber auch mitgeteilt (kleiner Betrieb), mein Chef hat mir einen Aufhebungsvertrag vorgeschlagen, da der Betrieb Mitte des Jahres geschlossen wird. Allerdings habe ich jetzt herausgefunden das ich eine Sperrzeit von 3 Monaten bekommen. Ich möchte daher lieber eine Kündigung haben. ich wäre bis mitte Juli 12 eingestellt und ab 02.08 würde mein Mutterschutz beginnen. Ich weis leider nicht wie ich mich verhalten soll. mfg
Hallo, ich würde einem Aufhebungsvertrag nur mit einer Abfindung zustimmen. Ansonsten kann er mit Zustimmung des Gewerbraufsichts kündigen, wenn der betrieb schließt. Dann werden Sie auch nicht gesperrt. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Dein Arbeitgeber darf nicht NICHT kündigen. Selbst bei Auflösung des Betriebes muss das mit dem Gewerbeaufsichtamt geklärt werden. Also ich würde den Aufhebungsvertrag sicher NICHT unterschreiben, es sei denn dass damit eine suuuuuuper Abfindung gezahlt würde, die dann eben mehr als die Sperre abdeckt. LG Sabine
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