Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufgabe des Jobs wegen Kita-Untauglichkeit?

Frage: Aufgabe des Jobs wegen Kita-Untauglichkeit?

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Liebe Frau Bader, mein Sohn wird im September 3 Jahre alt und geht seit er 2 ist in die Kita. Dies gestaltet sich für ihn zusehends schwieriger, nachdem es Anfangs ganz gut klappte. Er ist sehr sensibel und leidet offensichtlich unter der KITA-Situation, ist seit vielen Wochen regelrecht panisch und fast ein bischen durchgedreht, immer mal krank und hatte auch wieder einen Pseudo-Krupp-Anfall, bei dem ich mir Sorgen mache, daß das auch psychisch bedingt sein könnte. Insgesamt denke ich, daß ich dieser Situation nicht mehr lange zusehen kann und befürchte einen Schaden für ihn. Er ist einfach noch nicht so weit. Nun zur eigentlichen Frage: Welche Möglichkeiten hätte ich rein rechtlich, aus meinem Teilzeitarbeitsverhältnis nochmal für eine Weile rauszukommen? Kann ein Kind auch als "Kita untauglich" geschrieben werden? Erziehungsurlaub geht ja nur noch bis 3. Geburtstag, oder? Was wäre, wenn ich zu Hause freiberuflich arbeiten würde? Welche Veränderungen auch hinsichtlich KV, Rente usw. würden da auf mich zukommen? Danke für Ihre Antwort Viele Grüße Pia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Pia, 1. EU geht nur bis zum 3. Geburtsatg. Da die Antragsfrist 8 Wo. ist, sieht es diesbezüglich schlecht aus. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich. 2.Eine Home-office-Arbeitsplatz ist nur mit Zustimmung des AG möglich 3.Ansonsten müssen Sie kündigen, sind aber auch nicht arbeitslos, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. 4.Vielleicht den KiGa wechseln? Gruß, NB


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