Mitglied inaktiv
August 2006 wurde ich geschieden. Aus der Ehe gingen zwei Jungs hervor (7 + 4 J.). Mein Mann war bei der Scheidung bereits in Haft und ist es auch heute noch. Die Kinder sieht er zu unregelmässig Meine zwei Töchter leben bei mir. Bei der Scheidung wurde nichts von dem Aufenthaltsbestimmungsrecht erwähnt u. ich aus meiner Unkenntnis habe auch nicht weiter diesbezüglich gefragt. Das Sorgerecht teile ich mit meinem Exmann. Aber wer hat in solchen Fall das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Hallo, Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil des Sorgerechts und gibt dem Sorgeberechtigten das Recht, den Wohnort und die Wohnung des Kindes zu bestimmen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann auf Antrag vom Sorgerecht getrennt werden wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Es gibt also trotz gemeinsamer elterlicher Sorge die Möglichkeit, ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht für nur einen Elternteil festzulegen. So können die Elternteile das gemeinsame Sorgerecht ausüben, auch wenn nur ein Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Ohne gesonderte Festlegung, haben gemeinsam sorgeberechtigte Eltern immer gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht. Vor allem wenn die Gefahr besteht, daß ein Elternteil das Kind gegen den Willen des anderen Sorgeberechtigten ins Ausland bringen könnte, wird dem Antrag auf Trennung von Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht durch das Familiengericht entsprochen. Liebe Grüsse, NB
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