Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Mitglied inaktiv

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hallo! ich habe mich im dezember von meinen mann getrennt!wir haben zwei kinder(3 und 1)!mein mann gab mir die kinder nicht mit!es sind sehr viele dinge vorgefallen seit der trennung mit den kindern das ich schon das jugendamt informiert habe und auch beim anwalt bin!auch möchte ich meine kinder wieder haben!nur irgendwie konnte mir keiner die frage beantworten wie es ist wenn ich meine kinder einfach hole und nicht mehr zurück bringe! ich möchte nur wissen ob ich mich strafbar mache wenn ich die kinder einfach bei mir lasse, den das aufenthaltsbestimmungsrecht und das sorgerecht haben wir beide?!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie einen Anwalt haben verbietet es mir das Standesrecht, etwas zu sagen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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soweit ich weiss, wird es immer schwieriger fuer den partner die kinder zu bekommen, je laenger die kinder bei dem anderen verbleiben. wegen dem 'lebensmittelpunkt'(sagt mein jugendamt). wichtig ist, dass sofort auf dem jugendamt gemeldet wird, dass die kinder nicht freiwillig beim partner verblieben sind. deine frage muesste dir das jugendamt aber genau beantworten koennen und auch sofort die entsprechenden schritte zur klaerung des verbleibs der kleinen einleiten. gruss mungo


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