Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Frage: Aufenthaltsbestimmungsrecht

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Hallo, wenn das nichteheliche Kind bei der Mutter wohnt, gemeinsames Sorgerecht aber besteht, wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Oder muss die Mutter/der Vater dieses beantragen? Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen? Gibt es Gesetzestexte hierzu? Danke, Melissa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Melissa, Beim gemeinsamen Sorgerecht kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt, Entscheidungen des täglichen Lebens auch ohne Zustimmung des ehemaligen Lebenspartners treffen. Für grundlegend wichtige Entscheidungen wie z.B. die Wahl des Kindergartens, Schulbesuch, Ausbildung, religiöse Erziehung und Vermögenssorge ist die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich. Können sich Eltern über bestimmte, das Kind betreffende Fragen nicht einigen, muss das Familiengericht entscheiden. Im Sorgerecht unterscheidet man zwischen Aufenthaltbestimmungsrecht und Erziehungsrecht. Streiten sich die Eltern, bei wem oder wo das Kind leben soll, entscheidet das Gericht auf Antrag, welchem Elternteil das Aufenthaltbestimmungsrecht zu übertragen ist. Oft geht es auch darum, dass ein Elternteil das Wohl des Kindes gefährdet sieht, wenn der ehemalige Partner, bei dem das Kind wohnt, mit dem neuen Lebenspartner zusammenzieht. Auch hier kann das Familiengericht zur Klärung herangezogen werden. Nach dem neuen Kindschaftsrecht ist es aber auch möglich, dass das Sorgerecht auf Mutter oder Vater allein übertragen wird. Hierzu muss ein Antrag beim Familiengericht gestellt werden. Stimmt der andere Elternteil zu, wird der Antrag positiv entschieden. Kinder ab Vollendung des 14. Lebensjahres können der Übertragung widersprechen. Am schwierigsten sind die Fälle, in denen die Übertragung des alleinigen Sorgerechts gegen den Willen des anderen Elternteils beantragt wird. Hier ist nach dem Gesetzestext entscheidend, dass die Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts und die Ausübung des Sorgerechts durch nur einen Elternteil "dem Wohl des Kindes am besten entspricht". Wo und bei wem das Wohl des Kindes am besten aufgehoben ist, lässt sich nicht immer leicht klären. Im Zweifelsfall sollten Sie soch an das Jugendamt wenden oder einen Anwalt Ihres Vertrauens zu Rate ziehen. Gruß, NB


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