MissLissy
Liebe Frau Bader, gestern habe ich erfahren, dass der Vater meiner Tochter (fast 8) nun endlich mal in einem Arbeitsverhältnis steht. Nach seinem abgeschlossenen Studium vor ca. 5 oder 6 Jahren wollte er nicht arbeiten gehen, weil er keinen Unterhalt für seine Tochter zahlen wollte. Ich habe zwar einen Titel gegen ihn, aber von ihm hab ich noch nie einen Cent bekommen. Allerdings Unterhaltsvorschuss, bis ich geheiratet habe (da war meine Tochter 5). Nun verdient er wohl nur knapp 1200€. Der Herr von der Beistandschaft sagte mir, dass mein Ex einen Antrag auf Verringerung des Unterhalts gestellt hat und bat mich einen Dreizeiler zu schreiben, dass ich freiwillig auf einen Teil des Unterhalts verzichten würde. Frage 1: Was passiert, wenn ich nicht freiwillig verzichte? Frage 2: Wieso sollte ich verzichten? Meine Tochter und ich haben doch ein Anrecht darauf. Wenn er jetzt z.B. nur 150€ zahlen kann, kann sich der Rest doch weiterhin als Schulden für ihn ansammeln, oder? Ich meine die Unterhaltsschulden betragen jetzt ca. 12000€, das kann sich doch auch noch weiter sammeln, für den Fall, dass er irgendwann doch mal mehr verdient. Persönlichen Kontakt haben weder ich, noch meine Tochter zu meinem Ex, was aber nicht an mir liegt! Vielen Dank schon mal.... Liebe Grüße Lis
Hallo, warum sollen Sie verzichten? Das Geld steht der Maus zu. Ich würde das nicht einsehen Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Also ich würde das nicht unterschreiben. Wieso auch? Er kann den Antrag ja gerne stellen, und der kann ja - wenn es eine rechtliche Grundlage dafür gibt auch gerne verringert werden - aber warum sollte man freiwillig darauf verzichten? Würde ich auch nicht. LG Sabine
MissLissy
Ich habe heute nochmal mit dem Herren von der Beistandschaft telefoniert. Er hat mir gesagt, dass ich natürlich nicht darauf verzichten muss. Dann kann mein Ex aber gerichtlich einklagen, dass er weniger zahlen muss. Sollte er diese Klage gewinnen (laut Aussage von dem Herren liegt die Chance bei 50/50) habe ich alle Kosten zu tragen! Für solch einen Fall scheint auch keine Rechtschutz zu greifen....ich bin hin & her gerissen. Ich möchte ihm nichts schenken, schließlich hab ich noch nie was von ihm bekommen....(Wenn man mal kurz nicht an die tollste Tochter der Welt denkt! ;o) )
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