Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Auf 1 Jahr befristeter Arbeitsvertrag - schwanger werden

Frage: Auf 1 Jahr befristeter Arbeitsvertrag - schwanger werden

Pandachen

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Hallo, ich und mein Mann haben geplant in etwa einem Jahr schwanger zu werden. Nun habe ich jedoch, anders als erwartet nur einen auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag erhalten. Wie läuft es dann mit Mutterschutzgeld und Elterngeld, wenn ich innerhalb meiner Vertragszeit schwanger werde und kurz nach beendigung meines Arbeitsverhältnisses Entbinde? Welche Gelder stehen mir in dieser Zeit zu, da mir der Chef den Vertrag sicherlich nicht verlängert , wenn er erfährt das ich schwanger bin. Jedoch ist es in meinem Job schwierig, überhaupt jemals einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu bekommen, daher möchten wir unsere Pläne nicht schon wieder verschieben, wir wollen ja nicht irgendwann merken das wir nun ZU lange gewartet haben. Was für Gelder stehen uns dann zu? Das ganz normale Elterngeld und Mutterschutzgeld, oder gibt es dann weniger? Kann ich, wenn wir die Elternzeit auf 2 Jahre aufteilen, nebenher 15 std/ Woche arbeiten gehen? Und wem muss ich dann meinen Antrag auf Elterngeld/Elternzeit vorlegen, wenn zu der Zeit ja mein Arbeitsvertrag ausläuft? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen, wenn der Vertrag nicht verlängert wird, nach Beendigung ArbGeld 1. Um so mehr Monate, um so geringer fällt das EG aus.Das EG beantragt man bei der EG-Stelle. Und danach bestimmt sich auch das MG. Am besten fragen Sie noch mal, wenn der ET tatsächlich feststeht. Liebe Grüße NB


Surematu

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Hi Panischen,war bei mir auch so. Ich hätte eine neue Befristung für ein Jahr bekommen und 2 Wochen später erfahren,dass ich schwanger bin. Mein Vertrag lief während der Elternzeit ganz normal aus,da ich dann von jetzt auf gleich mit meinem Kleinen allein war,habe dann Elterngeld Plus beantragt.Da wir momentan aufgrund Krankheit meines Sohnes, in der Kitaeingewöhnung sind kam für mich Teilzeit nicht in Frage aber du kannst dich natürlich woanders bewerben mit dem Vermerk das du in Elternzeit bist und gern Teilzeit arbeiten möchtest.So lief das bei einer Freundin bis zum Auslauf des Elterngeldes.


Himbeere2008

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Ohne Arbeitgeber gibt es keine Elternzeit. Elterngeld bekommst du aber.


Lewanna

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Während der Schwangerschaft kannst ALG 1 bekommen. Beachte aber, das jeder Monat mit ALG 1 mit 0 € fürs Elterngeld berechnet wird. Mutterschaftsgeld bekommst du dann in Höhe des Krankengeldes, wenn ich das richtig verstanden habe. Nach der Geburt gibt es dann ja Elterngeld. LG


bellis123

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@Lewanna Nein das stimmt nicht, Mutterschutzgeld bekommst du in Höhe von ALG1. Krankenkasse ist auch kein Problem, wenn du vor dem Mutterschutz ALG1 bekommen hast. Richtig ist, dass ALG1 nicht aufs Elterngeld angerechnet wird. Ich hatte genau den gleichen Fall, im 5. Monat war mein Arbeitsvertrag ausgelaufen. @Himbeere2008 Die Aussage dass es keine Elternzeit gibt, ist irreführend und stimmt so nicht. Natürlich kannst du das Jahr zuhause bleiben und dabei Elterngeld bekommen, wie bei Arbeitnehmern auch. Man gibt der Arbeitsagentur bescheid, und dann geht das seinen Gang. Der Unterschied ist dann eben nur, dass man am 1. Geburtstag vom Kind sich bei der Agentur zurückmelden muss. Wenn man noch keine neue Stelle hat, bekommt man nach dem Jahr Elternzeit das ALG1 weiter, soviel Monate wie noch "übrig" sind. Je nachdem wie "eng" es die Stadt/Gemeinde sieht, muss man nachweisen dass man eine Betreuung für das Kind hat um nach der Elternzeit ALG1 weiter zu beziehen.


Mitglied inaktiv

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Nein, das mit der EZ stimmt soooo nicht Es ist wirklich Fakt das man EZ nur hat wenn man einen AG hat. Kannst du gerne entsprechend nachgooglen. EZ steht NUR Arbeitnehmern zu. Elternzeit bedeutet das dein AG sich verpflichtet dir deinen oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz für eine bestimmte Zeit freizuhalten. Was will man da als Arbeitsloser freistellen? Das was du meinst bezüglich Arbeitsamt ist faktisch eine Freistellung. Und man muss sich eben nicht bei AA melden, denn statt EZ ist man dann eben Hausfrau/Hausmann. Dem Arbeitsmarkt steht man eh ohne Kinderbetreuung nicht zur Verfügung. Man könnte auch so einfach - ohne Kind - daheim bleiben und würde, wenn man entsprechende Voraussetzungen bezüglich ALG1 erfüllt nach einer bestimmten Zeit dieses mehr oder minder (je nach Grund warum man daheim geblieben ist) anstandslos bekommen. Nur werden Kinderzeiten eben dort auch wo mit angerechnet meines Wissens nach. Also nein, nur weil man wegen EG daheim bleibt ist man nicht in EZ. Und um EG zu bekommen muss man eben nicht zwingend sich in EZ befinden. Das kann jeder bekommen der nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeitet, also auch Schüler/Studenten welche weiter studieren. Oder eine Hausfrau welche ein weiteres Kind bekommen hat. Nur wird eben Einkommen was man hat wenn man EG bezieht entsprechend angerechnet auf dieses.


bellis123

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@Danyshope Das weiß ich, ich habe nur klargestellt, dass die Aussage "es gibt keine Elternzeit" irreführend ist, da die Frage darauf abzielte wie die finanzielle Absicherung im beschriebenen Fall ist.


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