Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitzeitgesetz bei Schwangerschaft

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitzeitgesetz bei Schwangerschaft

Mausi85

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Hallo Frau Bader, ich bin zur Zeit in der 9.SSW und habe eine 4,5 jährige Tochter. Mein Mann arbeitet Vollzeit und im 3 Schicht System. Meine Tochter besucht die Kita. Man darf sie frühestens um 7:15Uhr abgeben und spätestens um 14:15Uhr abholen. Ich habe 2 Arbeitgeber. AG 1: Gleitzeit zw. 6-9 Uhr. Vertragl. wöchentl. Arbeitszeit: 25Std. + 3,75 Std. Pause + 5 Std. Fahrerei zur Arbeit = wöchentl. Belastung mind. 33,75 Std. AG 2: Vertragl. wöchentliche Arbeitszeit: 12 Std. + 1 Std. Fahrerei (Pause gibt es nur ab 6 Std. Arbeitszeit, i.d.R. muss ich mind. 3 Tage die Woche mind. je 4 Stunden arbeiten) Arbeitszeiten und Tage sind jede Woche unterschiedlich, da ich an der Kasse arbeite. Wenn mein Mann Spätschicht hat, muss ich nachmittags meine Tochter zu den Großeltern ( wohnen 10km entfernt) hin und zurückfahren, damit ich bei AG 2 arbeiten kann. Meine Frage: Ich muss ja mind. 5Std. reine Arbeitszeit ohne Pause bei AG 1 arbeiten. Bei AG 2 muss ich am selben Tag mind. 4 Std. reine Arbeitszeit ohne Pause arbeiten. Dann habe ich eine tägl. Arbeitszeit ohne Pause von mind. 9 Stunden. Habe gehört, dass man als Schwangere nur max. 8 Stunden arbeiten darf. Ist das richtig? Wenn ja, was mache ich jetzt??? Vielen Dank im Voraus. Gruß, Mausi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, haben Sie einen schon länger u der hat die Nebentätigkeit genehmigt? Wenn beide schon immer parallel liefen, wird bei beiden jeweils abgeknappst - aber bei weiterem vollen Lohn Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Erst mal meinen Respekt, dass Du trotz der Fahrerei das auf dich nimmst und weiterhin arbeitest. Aber mal provokant gesagt... du hast doch eine Pause zwischen den zwei Jobs. Das sind keine 9h ununterbrochene Arbeitszeit. Nicht mal 8. Und beim ersten Job gibst Du 3,75h Pause explizit an. Wie lange du fährst und damit belastet bist interessiert im Mutterschutzgesetz nicht wirklich. Insgesamt bist du bei 37 Wochenarbeitsstunden also noch bei unter 8h im Schnitt. Im Mutterschutzgesetzt steht als Mehrarbeit: "von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche" (das sonstige bezieht sich auf Frauen über 18 Jahren). Du arbeitest nicht täglich mehr als 8 1/2 h, auch wenn du 3 Tage die Woche knapp drüber liegst, das ist halt nicht "täglich" und mehr als 90h in der Doppelwoche sind es auch nicht. Ich wünsche Dir, dass es da Entlastung geben kann, da das für mich alles sehr stressig und anstrengend klingt, aber rein von den Arbeitszeiten her sehe ich das jetzt nicht. Mein 40h Vertrag läuft auch weiter wie gehabt, auch wenn ich da mal 9h und dafür einen anderen Tag nur 7h arbeite... Kritisch sehe ich eher den Punkt, dass Du bei AG2 keine Pinkelpause machen darfst. Das musst Du da aber beim AG ansprechen, wenn Du deine Schwangerschaft bekannt gibst. Die Pinkelpausen muss er dir zugestehen. LG Lilly


Mausi85

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Bei beiden Arbeitgebern bin ich seit Jahren (10 Jahre und 3 Jahre) beschäftigt. Beide Arbeitgeber hatten es damals genehmigt. Ich muss auch immer die Gehaltsabrechnungen von AG 1 bei AG 2 vorlegen und auch umgekehrt. Ich verstehe nicht, was sie mit abgeknapst meinen. Heißt es, es werden anteilig die Stunden gekürzt? Wenn ja, wie beantragt man so etwas? Nochmals vielen Dank. Gruß, Mausi


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