Mami199
Hallo Zusammen, Ich stehe kurz vor Ende der EZ. Zuvor war ich als Filialleitung eines großen Einzelhandels Unternehmen in Vollzeit beschäftigt. Ich habe meinem AG bereits mitgeteilt, dass ich meine Arbeitszeiten auf Teilzeit ( bis Mittags) beschränken muss, da ich die Kids abholen muss. Mein AG hat mir nun dazu eingewilligt, allerdings nicht mehr in der Führung sondern zur Kassenabrechnung. Hierzu soll ich einen neuen Vertrag erhalten, der nur noch die Bezeichnung Verkäuferin, statt Führungskraft trägt und mein Stundenlohn soll um 2,30€ reduziert werden. Hierzu benötige ich eine Hilfestellung ob das alles so rechtens ist. Danke an alle im Voraus. Lg
Hallo, grds haben Sie keinen Anspruch darauf, nach der EZ zu bestimmten verminderten Zeiten zu arbeiten. Sie haben Anspruch auf TZ, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, auch auf den alten oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz nach Vertrag. Ihr Problem ist aber, dass Sie den Vertrag auch nicht in TZ voll erfüllen können, sondern eben nur vormittags arbeiten können. Da Sie darauf eben keinen Anspruch haben, kann der AG Ihnen einen neuen Vertrag anbieten. Den müssen Sie nicht annehmen, dann werden Sie aber selber kündigen müssen. Liebe Grüße NB
mellomania
ja, ist es. denn nach der Elternzeit (wie lange hattest du? könntest du noch verlängern und tz in ez arbeiten?) hast du anrecht auf DEINEN Vertrag. Vollzeit. so wie es vorher war. kannst du das nicht mehr erfüllen, ist es reine verhandlungssache. es gibt dann einen neuen Vertrag, das besprecht ihr ja, aber weder muss der Chef deine wünsche erfüllen noch du seine. eben vertrgasverhandlungen. fakt ist, wenn DU deinen alten vertrag nicht erfüllen kannst, gibt es einen neuen oder du musst dir was anderes suchen. du hast kein anrecht drauf, dass du filialleitung bleibst in tz mit gleichem lohn. er KANN dir das gehemigen, tut es aber nicht. wenn du noch elternzeit übrig hättest könntest du verlängern (wenn du zwei jahre hattest ohne zustimmung des AG, wenn du nur ein jahr hattest brauchst du seine zustimmung) und in dieser dann eine TZ arbeiten. dann bliebe dein vollzeitvertrag noch im hintergrund stehen für nach dem ende der verlängerten ez. dann hast du aber das gleiche problem wie oben. nur verschoben.
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