Mitglied inaktiv
hallo, kann der arbeitgeber etwas dagegen machen, wenn ich ihm in der probezeit ein arbeitsverbot gebe? ich bin erst seit 2 monaten in dem ambulanten pflegedienst tätig und jetzt schwanger. der spätdienst geht von 15-22 uhr, darf ich den noch machen oder dürfte ich nur noch bin 20.00 arbeiten? danke anna
Hallo, grds. muss Ihr Arzt entscheiden, was Sie arbeiten dürfen-bei Ihrem berufsbild kann es zu einem Beschäftigungsverbot kommen. GRds dürfen Sie nur bis 20.00 Uhr arbeietn. Gruß, NB
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Meine. Proberzeit endet in 21.03.23 und näher bin ich festangestellte.. Aber 19.02.2023 bin ich in Beschäftigung Verbot..es kann sein die proberzeit verlangert werden ..kann ich nach meine. Elternzeit zurück an meine Arbeitsstelle. Dankev
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