Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsunfähigkeit und Gehaltforzahlung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitsunfähigkeit und Gehaltforzahlung

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Hallo, ich hätte folgende Frage: wie ist das in der SS geregelt, wenn ich AU geschrieben werden (meine Ärztin legt es mir nahe, da ich einen sehr stressigen Job habe, und zu hohem Blutdruck neige).....ich habe bis zu Beginn des Mutterschutzes noch 8 Wochen zu arbeiten...ich bin diese Woche krank geschrieben (bis freitag soll ich mir überlegen ob ich arbeiten will oder nicht),,..ich würde im Prinzip gerne jetzt schon pausieren, da es mich wirklich sehr streßt , ich zudem noch ein Karparltunnelsyndrom habe (einschlafende Hände in der Nacht)...und schlecht schlafe..... meine Frage an Sie ist nun, ob ich nach 6 Wochen Krankengeld bekomme? oder mein AG mein Gehalt weiterzahlen muß...ich habe in 2 verschiedenen Zeitungen 2 verschiedene Meinungen /Standpunkte gelesen...komischerweise.... das wäre bis zu Beginn des Mutterschutzgeldes , ca. 2 Wochen Krankengeld....für mich macht das viel aus....90% vom letzten Netto ist schon sehr wenig ...und teilt mein AG der Krankenkasse dann mit, was sie an mich zahlen müssen???....und steht mir dann trotzdem Weihnachtsgeld zu?..auch wenn ich bei der Nobvember-Abrechnung (da ist immer das Weihnachtsgeld drauf) schon arbeitsunfähig wäre ?..oder können die mir das dann auch noch sreichen?..ich bin seit 11 jahren als kaufm. Angestellte in dem Unternehmen. Vielen Dank für ihre Antwort Gruß S. Reitz


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Sabine, man muss ein Beschäftigungsverbot von einer Krankschreibung unterscheiden. Bei letzterer erhalten Sie nur 6 Wo. Lohnfortzahlung und danach Krankengeld von der KK. Was vorliegt, hängt vom Arzt ab. Es kann für Sie auch ein persönliches Beschäftigungsverbot gelten: Wenn ein Arzt bei einer Untersuchung feststellt, dass Sie oder Ihr Kind - unabhängig von den oben genannten Verboten - gesundheitlich gefährdet sind, falls Sie ihre Tätigkeit weiter ausüben, dürfen Sie an diesem Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden. Möglich wäre dann, dass Ihr Arbeitgeber Sie - zum gleichen Entgelt - an einen anderen Arbeitsplatz umsetzt. Dieses Beschäftigungsverbot unterscheidet sich von einer Krankschreibung. Sie haben bei keinem Beschäftigungsverbot Einkommensverluste zu befürchten, da Sie Mutterschutzlohn (zu unterscheiden vom Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfristen) in Höhe Ihres durchschnittlichen Nettolohns erhalten. Gruß, NB


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