Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, mein Arzt hat mich arbeitsunfähig geschrieben,da ich wegen der Symphysenlockerung und zunehmender Ischialgien nicht mehr meiner beruflichen (selbständigen) Tätigkeit nachgehen kann. Ich trage nun einen Symphysengurt und soll mich schonen - viel die Beine hochlegen und alles in "meinem" Tempo machen,... Soweit, sogut. Und es bekommt mir auch deutlich besser... ABER wir hatten für Juni 1 Woche Urlaub innerhalb Deutschland mit 1 Std. Fahrzeit geplant - wie ist das rechtlich? Muß ich die Krankenkasse um Erlaubnis bitten? Oder nur den Arbeitgeber - was ich ja selbst bin? Lt. meines Arztes gibt es medizinisch keinen Einwand, da die Autofahrt im Sitzen gut vertretbar ist und ich dort ja noch mehr Ruhe habe, als zu Hause,... so daß er dieses auch befürworten würde. Aber ich solle mich schlau machen, wegen der rechtlichen Seite (KK). Vielen Dank Puw
Hallo, klar hat sie recht :-) Gute Erholung, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Es schreibt einem keiner vor, wo man krank sein darf und in welchen Radius. Ok, würdest Du ins Ausland fliegen, dann sieht das vielleicht anders aus, aber bei einer Stunde Fahrt würde ich da nichtmal drüber nachdenken. Erhole Dich gut und lass Dich verwöhnen !
Mitglied inaktiv
Hallo Panija, hm, bin nachdenklich - weil als ich früher Angestellte war, war es so, daß man während einer AU nicht in den Urlaub durfte... so wurde es mir gesagt. Ob dem rechtlich so ist, weiß ich nicht. War in 20 Jahren auch nur 4 Mal krank und jedes Mal wegen OP's so daß ich eh nie auf die Idee gekommen wäre, in den Urlaub zu fahren,... aber ich sehe es jetzt ähnlich wie Du: ob ich hier oder dort die Füsse hochlege,... ist ja nichts anderes und medizinisch wäre ich dort auch gut versorgt, falls was wäre,.... .... Danke Puw
Mitglied inaktiv
Nunja, wir reden von einer Stunde Fahrzeit , das ist in meinen Augen kein Urlaub in dem Sinne. Wenn ich krankgeschrieben war, dann bin ich auch mal zu meiner Mutter ( 3 Stunden Fahrt ) um mich pflegen zu lassen. Und weiter ist es auch so, hatte mich mal erkundigt, dass ein Arzt Dir bescheinigt hat, dass Du nicht arbeiten darfst. Singles müssen dann dennoch einkaufen, Arzttermine wahrnehmen, oder mal an die frische Luft spazieren gehen. Du bist ja nicht bettlägerig krankgeschrieben, oder ?
Mitglied inaktiv
... ne, bin ich nicht! Soll mich ausruhen und langsam machen und möglichst wenig sitzen,... Und das wäre ja im Urlaub einfacher möglich, wenn das 1. Kind versorgt ist (vom Papa), als im Alltag,..... von daher hast Du eigentlich Recht! DANKE
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