Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, können Sie mir sagen ob mir auch Erziehungsgeld und Mutterschaftsgeld u.s.w. zusteht?? Ich bin Verheiratet und mein Mann hat ein Einkommen von ca. 1700 Euro mtl.! Da ich ich mtl. ca. 50 Euro vom Arbeitsamt bekomme weiß ich nicht wieviel ich dann von den Ämtern erhalte. Bin jetzt in der 34 ssw. kann ich den auch Geburtsbeihilfe bei der Caritas beantragen?? Ach eine Sache noch!! Mein Mann hat eine Tochter aus der ersten Beziehung und er muß für die mtl. 250 Euro Unterhalt bezahlen.Wird das berücksichtigt?? Ich hoffe Sie können mir mein Fragen beantworten und bedanke mich bei Ihenen im Voraus.
Hallo, so kann ich die Fragen nicht beantworten, weil ich zu wenig Infos habe. Das Mutterschaftsgeld bekommen Sie nur, wenn Sie arbeiten oder Arbeitslosengeld/ - hilfe beziehen und dann ist es Ihr Gehalt/ Leistung im Prinzip weiter. Ein EG-Rechner findet sich bei http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html , ganz unten ist der Link zum Erziehungsgeldrechner! Oder http://www.tacheles-sozialhilfe.de/info/sozialhilfe_berechnung.asp Wobei soll der Unterhalt berücksichtigt werden? Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, erstmal Danke für die schnelle Antwort!!! Ich meine,wenn mein Mann Unterhalt zahlt wird das mit angerechnet wenn man das Erziehungsgeld oder Kindergeld berrechnet?? Können Sie mir auch sagen ob mein Mann weniger Unterhalt zahlen muß wenn unser Kind da ist???? Sag schon mal Danke!!!!!!!!!
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Hallo, Sie hatten mir geantwortet auf meine Frage zum Thüringer Erziehungsgeld- herzlichen Dank dafür- ihr Link bezog sich allerdings auf Sachsen- gilt ihre Antwort trotzdem dass für mich alles beim alten bleibt?
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