Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslosengeld? Muterschaftsgeld und Elterngeld?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitslosengeld? Muterschaftsgeld und Elterngeld?

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Sehr geehrte Frau Bader, jetzt habe ich nochmal eine Frage zu den gesetzlichen Anträgen bei einer Schwangerschaft bzgl. der Leistungen, die man vom Staat bekommt. Ich habe mich gerade damit befasst nur so ganz steige ich da noch nicht durch...vielleicht kann mir da ja noch jemand dabei helfen. Ich würde einfach mal kurz meine Situation schildern: Also ich arbeite seit Mitte Dezember 2009 bei einem neuen Arbeitgeber dies ist ein befristeter Vertrag für 1 Jahr und beinhaltet eine Probezeit von 1/2 Jahr - also bis Ende April 2010. Nun bin ich in der 4. Schwangerschaftswoche und würde meinem Arbeitgeber "dann Ende März mitteilen..meinen Sie ich habe nun überhaupt eine Chance auf Mutterschaftsgeld bzw. Elterngeld? Ich weiss es ist nicht die feine Art gleich nach Arbeitsantritt wieder schwanger zu werden ..aber der Arbeitgeber hat ja mit mir eigentlich keine Probleme.. er kann mich ja dann nach der Probezeit wieder entlassen- natürlich das Einlernen etc.. hat er mit mir aufwenden müssen..ich weiss es ist nicht ok von mir - aber nach der Fehlgeburt haben wir uns so sehr wieder ein Kind gewünscht und dachten auch nicht dass es dann so schnell wieder klappt ich wollte im Dezember die Pille absetzen, damit es so ab Februar März klappt- aber naja ich freu mich ja schon sehr .... aber ok ist es natürlich nicht . Was würden Sie mir raten ich dachte ich melde es dem Arbeitgeber dann im April und frage, ob ich noch die Probeziet lang dort bleiben könnte. Habe ich dann eine Chance auf Elterngeld? Vielen Dank für iIhre Antwort... Weizenflocke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Vertrag läuft grds. ganz normal aus - es sei denn, der AG verlängert ihn. WEnn Sie nichts von der SSchaft sagen darf das keine NAchteile für Sie bringen EG: bekommen Sie, wenn Sie nicht mehr als 30 Std/ Wo. arbeiten Einen Rechner finden Sie bei www.bmfsfj.de MG: Zahlungen in Höhe des Lohnes bekommen Sie nur, wenn Sie noch in einem Arbeitsverhältnis stehen. Ansonsten bei Erhalt von ArbGeld I dieses von der KK, oder, wenn Sie sich nicht arbeitslos melden: Einmalzahlung, s. www.mutterschaftsgeld.de Liebe Grüsse, NB


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