Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslosengeld 1

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitslosengeld 1

LidaDiana

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Hallo,ich bin in der 12. schwangerschaftswoche und habe eine Tochter die 2 jahre alt ist.Mir steht bis zum 15.März 2012 Arbeitslosengeld 1 zu.Jetzt hab ich einen termin bei dem ich sagen muss das ich schwanger bin,kann mir das arbeitsamt das arbeitslosengeld streichen?Oder bezahlen die bis zum Mutterschutz?Wie sag ich meiner beraterin das am besten?Und wie sieht das mit dem Mutterschaftsgeld aus,bekomme ich das auch als arbeitslose?Danke im vorraus für die antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, schauen Sie mal hier (da stehen auch interessante Urteile, die die Arbämter ja nicht beachten sollen) http://www.arbeitsagentur.de/nn_169620/nn_164878/zentraler-Content/E-Mail-Infos/Dokument/E-Mail-Info-2010-11-23.html Liebe Grüsse, NB


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