Hallo, mein AV endet Ende Oktober. Ich habe einen befristeten AV. Meine Elternzeit geht bis Ende Januar. Meine Fragen sind folgende: 1. Wann muss ich mich arbeitssuchend melden? 2. Steht mir dann noch Arbeitslosengeld 1 zu, sollte ich für Februar keine Arbeit finden oder auf Grund fehlender Betreuung noch nicht arbeiten können? 3. Und wenn ja, sind es dann 65% vom Elterngeld oder von meinem letztem Lohn? Vielen Dank Sina
von SinaGregor am 21.07.2014, 13:48