Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslosen und Elterngeld

Frage: Arbeitslosen und Elterngeld

Mae1605

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Hallo, Ich muss für meine Frage ein bisschen ausholen. Ich habe bis Februar 2012 einen Job gehabt, wo ich allerdings wegne Burn Out krank geschrieben war. Die Firma hat mich darauf gekündigt. 4 wochen später habe ich erfahren das ich schwanger bin. Ich war bis zum Beginn des Mutterschutzes weiterhin krank geschrieben. Elterngeld ehalte ich jetzt nur den Mindestsatz. Jetzt bin ich ab Februar aus dem Mutterschutz raus ohne Arbeit und wollte nachfragen, ob ich Arbeitslosengeld erhalte wenn ich mich jetzt Arbeitslos melde und ob ich dann zur Verfügung stehen muss, da ich ja einen Säugling zu Hause habe. Und wie verhält es sich dann mit dem Elterngeld ? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. MFG Mae1605


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ihr Posting wirft Fragen auf. Wurde denn die Kündigung wegen der Schwangerschaft zurückgenommen? Haben Sie noch ein Arbeitgeber? grundsätzlich kann man Arbeitslosengeld eins nur erhalten, Fühmann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Dieses nicht der Fall, wenn man ein Kind versorgt. Das Elterngeld bestimmt sich nach dem Einkommen der letzten zwölf Monate, in den Monaten, in denen Sie Arbeitslosengeld 1 bekommen haben, sehen diese per 0. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Glückwunsch zum Baby ! Arbeitslosengeld 1 bekommt nur der, der auch arbeiten will und dem Markt zur Verfügung steht und Betreuung nachweisen kann. Wenn Du das nicht möchtest, dann ist zuerst der Vater des Kindes für Euch zuständig. Unterhalt, Betreuungsunterhalt für Dich. Kann er nachweisen dass er nicht für Euch aufkommen kann, dann musst Du H4 beantragen. Das Elterngeld gilt da als Einkommen und wird angerechnet. Da Du vor dem Kind keinen Lohn hattest muss nix ersetzt werden damit.


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