Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader! Ich beziehe ALG und habe seit kurzem einen Minijob bis 400 Euro. Falls ich nun schwanger werden sollte, wie schaut es aus mit meinem Recht auf Kündigungsschutz, EU und EG? Ich bin ja noch weiterhin arbeitslos, trotz Nebeneinkommen! Vielen Dank für Ihre Hilfe! Gruss Jean
Hallo, Ein 400er ist ein Arbeitsvertrag wie jeder andere auch mit den gleichen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, bei einem 400 er hat man folgende Ansprüche: - Arbeitsvertrag: wie bei jedem anderen Vertrag auf Wunsch schriftl. - Erziehungsurlaub: bis zu 3 J. - Erziehungsgeld: wie bei jedem anderen auch - Feiertage: fällt die Arbeit auf einen gesetzl. Feiertag, muss nicht nachgearbeitet werden - Kündigung: gesetzl. wie bei allen AN - Krankheit: Lohnfortzahlung wie bei allen ANs (nicht in den ersten vier Wo. des AV) - ein Entbindungsgeld in Höhe von € 200 vom Bundesversicherungssamt (Formulare unter 0228-619-1888) - Sozialversicherung: wird pauschal iHv 10 % vom AG bezahlt - Steuern: eine Arbeit ohne Steuerkarte ist möglich, es muss aber ein Freistellungsantrag beim FA gestellt werden. - Urlaub: vier Wochen pro Jahr - Gratifikationen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld): per Arbeitsvertrag/ Tarifvertrag/ Betriebsvereinbarung o.ä. Das Gehalt wird auf das Arbeitlosengeld angerechnet. Gruß,
Mitglied inaktiv
Hallo, das hatt ich schon im Forum rechechiert, aber gilt das auch, wenn ich arbeitslos bin? Das AA zahlt ja weiterhin Sozileistungen! Gruss Jean
Ähnliche Fragen
Hallo, danke für die Beantwortung der 1. Frage bezüglich Zustimmung des AG. Leider wurde die andere Frage übersehen. Ich bin bei diesem AG noch bis zum 30.12.06 in Elternzeit hätte aber eventuell die Möglichkeit auf Minijob woanders zu arbeiten. Sollte ich in 2006 Arbeitslos werden, wird dann das Gehalt vor Elternzeit angerechnet oder z ...
Hallo, ich bin etwas verzweifelt und deswegen wende ich mich mal an dieses Forum, da ich nicht mehr weiter weiss... Ich bin schwanger und der Erzeuger wollte eigentlich von Anfang an kein Kind haben. Es war auch nicht geplant, sogar wollte ich mit ihm schlussmachen, kurz bevor wir herausfanden, dass ich schwanger bin. Dazu: Wir waren nicht lange z ...
Guten Tag, Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit von meinem ersten Sohn und mein Mann und ich planen eine erneute Schwangerschaft. Vor der Elternzeit hatte ich einen Hauptarbeitgeber, bei dem ich Vollzeit gearbeitet habe und einen Minijob bei einem weiteren Arbeitgeber. Während der gesamten Elternzeit habe ich diesen Minijob weiter ausge ...
Liebe Frau Bader, ich arbeite auf Mini Job Basis als Erzieherin im Kindergarten. Da ich schwanger bin schickt mich mein AG ins BV. Mir wurde gesagt, dass ich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung habe, da ich nicht sozialversicherungspflichtig bin. Meine Recherchen ergeben etwas anderes, daher meine Frage - wie ist hier die rechtliche Situatio ...
Liebe Frau Bader, ich arbeite auf Mini Job Basis als Erzieherin im Kindergarten. Da ich schwanger bin schickt mich mein AG ins BV. Mir wurde gesagt, dass ich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung habe, da ich nicht sozialversicherungspflichtig bin. Meine Recherchen ergeben etwas anderes, daher meine Frage - wie ist hier die rechtliche Situatio ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt unserer Tochter habe ich 20h gearbeitet und bin dann ins Beschäftigungsverbot gekommen und habe dadurch 19 Resturlaubstage. Aktuell habe ich meine Elternzeit um 1 Jahr verlängert und arbeite Geringfügigbeschäftigt (Minijob) an einem Tag die Woche wieder im Unternehmen. Jetzt ist meine Frage darf ich meine Restu ...
Guten Tag, ich bin hauptberuflich Beamtin und habe einen minijob, für den ein Beschäftigungsverbot ausgestellt werden soll. Ich habe ein vertraglich festgelegtes Grundgehalt von 180€, alle Stunden darüber werden als Überstunden ausgezahlt. Ich komme immer auf meine 500€. Wird nun im Beschäftigungsverbot "nur" das Grundgehalt gezahlt oder d ...
Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich derzeit in Elternzeit bei meinem Hauptarbeitgeber bis 12/2026 und übe zusätzlich einen Minijob auf 530-Euro-Basis bei einem anderen Arbeitgeber aus. In diesem Zusammenhang hätte ich zwei rechtliche Fragen, bei denen ich sehr dankbar für Ihre Einschätzung wäre: Beschäftigungsverbot im Minijo ...
Hallo Frau Bader, eine Frage zwecks Urlaub im Minijob. Elternzeit zwei Jahre, läuft noch bis Mitte August 2025, seit letztem Jahr September wieder in meinen alten Job auf Minijob Basis angestellt. Bin erneut schwanger und Mutterschutz beginnt am 2.8.2025, hab kein Beschäftigungsverbot also noch am arbeiten. Darf mir mein Chef vier Tag ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
Die letzten 10 Beiträge
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung