Hallo ihr lieben, so nun habe ich mich zwar entschieden den job anzunehmen. (habe keine lust mehr mich mit dem soziamt zu streiten) aber natürlich bedenken wie es weiter geht. MEine Frage ist, was ist, wenn ich oder meinem Sohn die Vollzeit arbeit im Moment noch zu viel ist und ich aufhören möchte bzw die arbeitszeit auf 30 Wochenstunden verringern will. Bekomme ich dann arbeitslosengeld und Erziehungsgeld? Wie ist das angerechnet auf Arbeitslosengeld? Was ist mit UVG und Kindergeld? Rechnen die das auf Arbeitslosengeld an? und wie siehts dann mit wohngeld aus? Ich habe leider keine Ahnung ob ich dann wieder Sozialhilfe bekomme oder nicht. (Info mein Sohn ist 10 Monate und ich habe bei meinem alten AG 3 JAhre EU beantragt) Danke für eure hilfe. LG Andrea
Mitglied inaktiv - 10.09.2003, 14:17