Hallo Frau Bader, eigentlich wollte ich Teilzeitarbeiten in der Zeit meines Erziehugnsurlaubes. Nun stellt mir mein bisheriger Arbeitgeber aber nicht zu den mir möglichen Arbeitszeiten eine Stelle zur Verfügung hat mich aber für die nächsten 3 Jahre für die Arbeit in einem anderen Unternehem freigestellt. Jetzt bin ich auf Arbeitssuche, aber noch nichts in Aussicht. Mein Einkommen besteht nun lediglich auch Erzíehungsgeld und Kindergeld. Ich bin alleinerziehend, da mein Mann keine Aufenthaltserlaubnis erhält und auch nirgendwo arbeitet. Meine Frage ist: Kann ich mich nun als arbeitslos melden? Vielen Dank für Ihre Antwort. Grüße von Heike
Mitglied inaktiv - 28.03.2001, 14:19