Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsbeginn nach Elterngeld ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitsbeginn nach Elterngeld ?

Susann82

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Hallo Frau Bader, Ich beziehe Elterngeld bis zum 07.07.17 Elterngeld und beantragte Elternzeit schriftlich beim AG bis zum 01.10.2017 das ich dann wieder Teilzeit zu Verfügung stehen würde. Zählt jetzt meine schriftliche Ankündigung oder das Ende des Bezuges des Elterngeldes ? Mfg Susann Reber


malini

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Deine schriftliche Meldung. Elternzeit kann man auch länger nehmen als der Elterngeldbezug ist. Du bekommst halt in der Zwischenzeit auch kein Geld.


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