Hallo,
bin zur Zeit Arbeitslos gemeldet und mein Arbeitslosengeld wird nur noch 2 Monate gezahlt.
Frage :
kann ich jetzt Erziehungsgeld beantragen weil ich wahrscheinlich kein Anspruch auf Harz IV habe.
Mein Mann ist selbständig , aber das Gehalt reicht nich für die ganze Familie aus !
Danke
Mitglied inaktiv - 31.05.2005, 14:19
Antwort auf:
Arbeitlosengeld eins dann Erziehungsgeld
Hallo,
das eine hat mit dem anderen doch nichts zu tun. Natürlich können Sie EG beantragen!
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.05.2005
Antwort auf:
Arbeitlosengeld eins dann Erziehungsgeld
Hallo, haben ähnliches Problem mit dem Einkommen. Mein Mann ist selbständig mit geringem Einkommen (Ich-AG). Mein Erziehungsgeld lief aus (Kinder 8 und 2). Mein Tip: EG beantragen, aber ebenfalls ALG II beantragen (schließt Sozialhilfe mit ein). Es wird eine Bedarfsaufstellung von allen Familienmitgliedern gemacht (Miete, Strom, Pauschalen für Erwachsene und Kinder...) und gegen das Einkommen gerechnet (KG, Selbständigkeit, evtl. auch Erziehungsgeld). ALG II bedeutet, daß man vermittelbar ist (bei mir hat man einen Vermerk ohne mein Zutun gemacht, daß ich bis 2010 (!) nicht vermittelbar bin, obwohl ich gerne arbeiten würde, aber keine Betreuung in der Verwandtschaft habe für die Kinder). Viel Glück!
Mitglied inaktiv - 31.05.2005, 21:32