Sebastian_P
Sehr geehrte Frau Bader, Situation: 1. Mein Sohn ist im August 2020 geboren 2. Elterngeld im selben Monat beantragt für den 1. & 13. LM 3. Wechsel Arbeitgeber am 01.05.2021 (war zum Antrag Elterngeld nicht bekannt) 4. Beim neuem AG wollte ich Teilzeit nehmen statt Vollzeit, dies ist leider nicht möglich da dies im Tarifvertrag geregelt ist (keine Teilzeit in der Probezeit) Nun habe ich die Elterngeldstelle informiert, dass ich den 2. Partnerschaftsmonat nicht antreten werden. Natürlich informiert über die oben genannten Punkte. Nun soll ich eine Erklärung abgeben, ob ich das nicht doch schon vorher wusste und einen Nachweiß über die Dauer der beantragten Elternzeit (ich gehe hier vom neuem AG aus). Dabei habe ich im schreiben an die Elterngeldstelle schon gesagt, dass ich nur die Info benötige, um die Rücküberweisung des Elterngeldes vorzunehmen. Welchen Sinn haben die Fragen noch, wenn ich doch das Elterngeld zurückzahlen will? Beim aktuellen AG habe ich nur mündlich angefragt, ob eine Ausnahme möglich ist. Daher habe ich auch keine schriftliche Rückmeldung. Nur die vom vorherigen Arbeitgeber. Ich hoffe Sie haben den einen oder anderen Tipp zur weiteren Vorgehensweise. Vielen Dank und einen schönen Nachmittag!
Hallo, rufen Sie mal dort an. Vllt sucht die EG-Stelle einen Kniff, damit Sie den ersten Monat im Rahmen eine Härteprüfung behalten dürfen (sieht das Gesetz aber nicht vor). Oder die/ der Mitarbeiter hat nicht richtig gelsenb, was Sie geschrieben haben. Liebe Grüße NB
Dojii
Das Problem ist, du muss auch den ersten Monat zurückzahlen, nicht nur den 13., denn Elterngeld muss mindestens zwei Monate bezogen werden. Nur wenn du den zweiten Monat aus dir nicht anzurechnenden Gründen nicht antreten kannst (schwere Krankheit, du wurdest überraschend entlassen und hast dir daher schnell eine neue Stelle gesucht bspw.) ist es eine Einzelfallentscheidung, ob du den ersten bereits bezogenen Monat trotzdem behalten darfst. Hast du aber bspw. von dir aus gekündigt, weil du eine bessere Stelle gefunden hast, hast du die Situation (neue Probezeit, keine Elternzeit möglich) selbst "verschuldet" und musst beide Elterngeldmonate voll zurückzahlen. Durch deine Stellungnahme gibt dir die Elterngeldstelle eine Möglichkeit, den ersten Monat eventuell doch noch behalten zu dürfen.
Sebastian_P
Hallo nochmal, daher auch das schreiben, also Standardverfahren. Bisher habe ich nur das Elterngeld des ersten LM erhalten und das will ich ja auch zurückzahlen. Ich hatte mir nur weniger Bürokratie erhofft, da der Fall "Rückzahlung" ja klar ist. Vielen Dank für die Informationen.
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