Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitgeber lehnt Teilzeit aus familiären Gründen ab

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitgeber lehnt Teilzeit aus familiären Gründen ab

ichbinich2016

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Guten Tag, ich arbeite seit 5 Jahren in einem Altenheim als Pflegehelferin, auf 50 % . Meine Mutter betreut in der Zeit wo ich arbeiten bin die Kinder, die große geht mit ihren 11 jahren in eine ganztagesschule und ist sehr selbständig. Also hat meine Mutter im größten Teil nur meinen kleinen Sohn von 2 Jahren zu betreuen. Da meine Eltern aber nicht mehr die jüngsten sind und mein Vater unter fortschreitender Demenz leidet, merke ich wie es meiner Mutter auch immer schwerer fällt, ihren Haushalt, ihren Mann und meinen Kleinen unter einen Hut zu bekommen. Um sie zu entlasten wollte ich nun meine Arbeitszeit auf 40 % reduzieren und habe einen etnsprechenden Antrag auf Teilzeit aus familiären Gründen bei meiner Arbeitgeberin abgegeben. Den Antrag habe ich damit verbunden meine Arbeitszeit auf verschiedene Tage festzusetzten. Von Sonntag bis Mittwoch nur Frühschicht und von Donnerstag bis Samstag nur Spätschicht. Meine Arbeitgeberin hat den Antrag mit mir besprochen und gemeint ich könnte sofort auf die 40 % runter, aber auf die Verteilung der Schichten auf die verschiedenen Tage hätte ich keinen Anspruch. Mit dem Antrag wollte ich unter anderem erreichen, das meine Mutter und auch ich selbst unsere Termine besser planen können und da der Kleine demnächst in Kindergarten geht, meine Mutter ihn nur noch an zwei Tagen also Donnerstag und Freitag wenn ich so geplant bin, betreuen müsste. Ausserdesm wollte ich meiner Arbeitgeberin zeigen das ich durchaus bereit bin auch Spätschichten zu arbeiten. Kann sie meinen Antrag einfach so ablehnen? Mit freundlichen Grüßen, G. Escher


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte Frage nochmal stellen mit der Info: Sind Sie noch in EZ`? Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, ja, sie hat ja nicht den Antrag ganz abgelehnt, sondern Teilzeit mit 40 Prozent genehmigt. Einen Anspruch auf feste Schichten hat man nicht.


Sternenschnuppe

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Ja. Es gibt keinen Anspruch auf Wunschschichten.


ichbinich2016

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Die Arbeitszeiten würden den betrieblichen Arbeitsablauf nicht stören, da sowieso in Früh und Spätschichten gearbeitet wird und da wir noch mehr Teilzeitkräfte im Haus haben,könnte der Arbeitgeber die Zeiten auch nicht mit der Begründung ablehnen, das er möchte das eine Station immer von der selben Pflegehelferin belegt wird. Ach was ich vergessen habe, ich arbeite ja nicht umsonst auf 50 % bisher, sondern weil ich meine Kinder und mein Arbeitsleben unter einen Hut bringen möchte. An den Wochenenden werde ich vermehrt zu geteilten Dienten herangezogen, also von 7-10.30 und abends nochmal arbeiten von 16-21 uhr während die anderen Teilzeitkräfte und auch die vollzeitkräfte ihre normalen Früh und Spätschichten mit weniger Stunden arbeiten. Wie sieht es damit aus, ich hab ja nicht umsonst reduziert, kannn ich mich dagegen wehren?


Sternenschnuppe

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Gibt es welche die feste Schichten haben ?


ichbinich2016

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Nein es gibt keine oder keinen bei uns die regelmässig die gleichen schichten haben, aber sie arbeiten wie gesagt in Frühschichten und Spätschichten und ich soll jetzt ausser meinen Früh und Spätschichten am Wochenende auch noch geteilte Schichten arbeiten. Habe schon mit der Chefin gesprochen, aber sie meinte nur ich hätte ja sonst soviel frei und soll mich da nicht so anstellen. Aber fakt ist: Ich arbeite wie die anderen in normalen schichten, zwar die Hälfte da ich ja im Moment auf 50 % arbeite, und auch jedes zweite Wochenende und dann am wochenende halt mit geteilten Diensten und das heißt ich arbeite am Wochenende an beiden Tagen länger mit 8,5 Stunden jeweils während eine Vollzeitkraft nur auf 6,25 Stunden oder nur 5,5 Stunden pro schicht arbeitet. Und ich finde da läuft was verkehrt.....!?


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