luminitza
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe neulich meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich schwanger bin, was auch freudig kommentiert wurde. Allerdings arbeite ich in einer sehr kleinen Eirichtung und es gab noch nie zuvor den Fall, dass eine Mitarbeiterin schwanger wurde, weswegen man sich dort mit den Richtlinien nicht auskennt. Ich habe erstmal den errechneten Entbindungstermin mitgeteilt und wann der Mutterschutz beginnt und grob darüber erzählt, dass wir eine Schwangerschaftsvertretung ab Mutterschutz bis Ende der Elternzeit finden müssen. Ansonsten fällt denke ich die Risikobewertung des Arbeitsplatzes durch meinen Arbeitgeber weg, da ich das Risiko auch selbst ganz gut einschätzen kann. Oder muss der Arbeitgeber das in jedem Fall vornehmen? Und wenn ja, an wen soll sich mein Arbeitgeber wenden, um die Richtlinien und Anweisungen zu erfahren? Meine Hebamme meinte, dass die Krankenkasse dann irgendwann mit ins Spiel kommt, wenn es um das Mutterschaftsgeld geht. Aber ansonsten..... Was kann ich noch tun, um meinen Arbeitgeber in diesen Fragen zu unterstützen? Mit meinen Rechten (Küdigungsschutz, Verbot von Mehr- / Nachtarbeit usw.) kenne ich mich gut aus. Ich hoffe das war nicht zu lang und komplex, ich wäre Ihnen für eine Antwort dankbar! Luminita
Hallo, zuständig ist hier das Gewerbeaufsicht. Liebe Grüße, NB
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