Guten Morgen,
Meine Situation ist folgende:
ich bin in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und habe mit meinem Mann und den Kindern während der EZ den Wohnort und das Bundesland gewechselt (Berlin-meckpomm), meiner bisherigen Tätigkeit kann ich also nicht mehr nachgehen (EZ-Ende: 15.2.17), ich habe nun ein tolles Angebot für einen Job nach meiner Elternzeit angeboten bekommen. Dafür wäre es aber gut, eine Umschulung zu machen, dafür müsste ich wiederum arbeitslos sein, damit sie mir finanziert wird...wie einige ich mich nun am besten mit meinem Arbeitgeber, damit ich mich rechtzeitig arbeitslos melden kann???
Vielen Dank und viele Grüße
sidney_luck
von
sidney_luck
am 30.08.2016, 09:40
Antwort auf:
Arbeitgeber in Berlin...Umzug während der EZ nach Mecklenburg
Hallo,
das Problem, was sie haben, ist, dass Sie möglicherweise eine Sperre bekommen.
Das hängt wesentlich davon ab, warum Sie umgezogen sind. Wenn Ihr Mann dort eine neue Tätigkeit aufgenommen hat und der Hauptverdiener ist, wenn Sie keine Sperre bekommen.
Familienzusammenführung.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.08.2016
Antwort auf:
Arbeitgeber in Berlin...Umzug während der EZ nach Mecklenburg
Normalerweise musst du kündigen, da du bei deinem "alten" Arbeitgeber nicht mehr arbeiten willst bzw. kannst.
Ein Aufhebungsvertrag ist natürlich immer möglich, sofern sich beide Parteien (Arbeitgeber & Arbeitnehmer) einig sind.
Beides wird wahrscheinlich erstmal eine Sperre beim Arbeitsamt bedeuten.
Arbeitslos bist du, wenn du keine Arbeitsstelle mehr hast. Aber das allein soll reichen damit du die Umschulung bezahlt bekommst? Wer zahlt die Umschulung denn? Du wärst dann ja noch nicht lange arbeitslos und hättest die Arbeitslosigkeit sogar selbst hervorgerufen...
von
chrissicat
am 30.08.2016, 10:19
Antwort auf:
Arbeitgeber in Berlin...Umzug während der EZ nach Mecklenburg
Das würde ich überhaupt erst mal klären. Mein damaliger Berater sagte mir mal so ähnlich "off the records"
"Wissen Sie, ich habe so viele alleinerziehende Eltern, da muß ich schauen dass ichdie unterbekomme... sie sind ja mehr oder weniger durch den Mann versorgt"
Also so direkt hat er es nicht gesagt, aber so kam es mir vor.
Hast Du das denn schon klären können? Ist das Kind schon in der Kita?
ALG bekämest Du nämlich nur dann, wenn Du die Kinderbetreuung nachweisen könntest und dann auch nur anteilmässig.
Wie weit ist der Arbeitsort von der neuen Heimat entfernt? Mir wurde damals gesagt 1 - 1,5 Std Fahrweg ist durchaus einzuplanen
LG
Peeka
von
peekaboo
am 30.08.2016, 10:19