Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

arbeiten

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: arbeiten

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hallo, In 5 1/2 Monate muß ich wieder arbeiten, die dreijährige elternzeit ist vorbei. vorher ging ich ganztags arbeiten, jetzt will ich nur noch halbtags gehen. wann muß ich meinem chef sagen daß ich wieder arbeiten kommen will und nur noch halbtags gehe. danke und liebe grüße cornelia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Aber ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht-eben nur bei gütlicher Einigung. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Gruß, NB


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drei Monate vor geplantem Arbeitsbeginn. Wenn der Arbeitgeber bis 1 Monat vorher nicht auf den Antrag reagiert hat, gilt er automatisch als genehmigt. U-Hörnchen


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