Mitglied inaktiv
Mein Erziehungsurlaub endet im Juli. Jetzt bin ich erneut schwanger und muß bis zu meinem nächsten Muschu wieder arbeiten. Habe vorher im Büro gearbeitet. Jetzt will mich mein AG in den Betrieb stecken (irgendwelche Teile zusammenbauen oder in die Verpackung)weil er angeblich im Büro keine Stelle mehr frei hat. Darf er das ? Ich möchte das auf keinen Fall, doch der AG sagt, ich müsse sonst kündigen. Was soll ich tun ?
Hallo, was steht dem im Vertrag bei Tätigkeit? Ist es eine vergleichbare Arbeit? Im Zweifel darf er es nicht. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hi, er darf es nur, wenn die Arbeiten, die du da zu tun hättest, nicht dem Gesetz für Schwangere widersprechen. Also, d. h. unter anderem, dass du nicht ständig mehr als 5 kg heben darfst, nicht den ganzen Tag stehen darfst, keinem ständigen Lärm, Staub, Hitze ausgesetzt sein darfst, keine Fließband- und Akkordarbeit machen darfst usw. Kann er dir das nicht gewährleisten und im Büro hat er auch keinen Platz für dich, so gehst du zu deinem FA, schilderst die Lage und sagst, dass du ein individuelles Beschäftigungsverbot aus den genannten Gründen benötigst - die Arbeit, die du machen sollst widerspricht den Gesetzesvorlagen usw. Mir geht es ähnlich, habe früher am Computer gesessen, musste dann schwere Arbeiten, verbunden mit großer Lärmbelästigung machen, was für Schwangere nicht zulässig ist und ich habe auch das Beschäftigungsverbot bekommen.
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