Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeiten Schwangerschaft / Hauswirtschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Arbeiten Schwangerschaft / Hauswirtschaft

Johidesi

Beitrag melden

Guten Tag Ich arbeite in der Hauswirtschaft in der ambulanten Pflege. Die Tätigkeiten umfassen soweit alle Arbeiten im Haushalt. Ist bei solch einer Arbeit Beschäftigungsverbot ein Muss oder kann man dort nach eigenem Wunsch weiter arbeiten, wenn die Schwangerschaft normal läuft? Vielen Dank für ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das muss der AG prüfen - und ggf ein Bv aussprechen. Beraten kann Sie da das Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Keiner ist gezwungen ein Beschäftigungsverbot anzunehmen. Dein AG ist mit Bekanntgabe der Schwangerschaft verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung anzufertigen. Und sollte er keine mutterschutztaugliche Tätigkeit haben, dann eben das BV auszustellen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

hallo, ich fange am 01.03.13 als friseurin wieder an zu arbeiten. ich habe einen halbjahresvertrag mit 3 mon probezeit.(42/woche) Nun zu meinen fragen: Wenn mir beispielsweise aufgrund der gerüche schlecht wird oder ich einfach nicht mehr so lange stehen kann, greift der kündigungsschutz auch in der probezeit? Kann der artzt mir ein arbeit ...

Guten Tag Frau Bader, im Hinblick auf meine Frage folgende Eckpunkte vorab kurz zur Info: - aktuell Elternzeit (20.08.12-19.08.13) - vorliegender Vertrag (von mir noch nicht unterschrieben!) mit meinem Arbeitgeber (Großunternehmen) zum Arbeiten TZ in EZ (20.08.13-19.08.14) - erneute Schwangerschaft mit vorauss. ET 20.02.14 (Mutterschutz ab ...

Kann ich trotz Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft arbeiten, wenn ich eine schriftliche Erklärung abgebe auf eigenes Risiko zu arbeiten, bzw. kann der Betriebsarzt auf die Ausstellung des Beschäftigungsverbots verzichten, wenn ich schriftlich verfasse, dass ich auf eigenes Risiko arbeiten möchte?

Hallo Frau Bader, ich bin mit meinem 2. Kind in Elternzeit. Seit bekannt werden der 1. Schwangerschaft war ich wegen Beschäftigungsverbot, Mutterschutz bzw. Elternzeiten nur zu Hause. Mich würde interessieren, ob mein AG mich nach der Elternzeit kündigen dürfte, wenn ich vor dem Ende der 2. Elternzeit frisch schwanger werden würde. Würde ich K ...

Liebe Frau Bader, ich habe einen 450€ Job und arbeite an zwei Tagen die Woche, jeweils circa fünf Stunden. Somit komme ich nie über die 450€ hinaus. Hin und wieder übernehme ich mal die Schicht einer Kollegin, das kommt circa einmal im Monat vor. Nicht mal dann komme ich auf die 450€. Nun bin ich schwanger und meine Chefin sagt, dass ich nun kei ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite in einem Museum, eigentlich ein klassischer Bürojob. Da meine Abteilung aber auch für Veranstaltungen etc. zuständig ist, kommt es immer mal wieder vor, dass man samstags oder sonntags arbeitet. Nun bin ich schwanger und möchte gerne weiterhin auch samstags arbeiten (es kommt eh nur selten vor). Laut unserer ...

Hallo Ich habe eine kurze Frage ich werde nach Stunden bezahlt wenn ich jetzt aber auf Grund der Schwangerschaft nicht mehr soviel arbeiten kann hab ich Durchschnitt im Monat 210 Stunden gearbeitet. Bekomme ich dann automatisch weniger Geld? Von der Logik her nach ja aber es heißt ja immer das man in der Schwangerschaft nicht benachteiligt werd ...

Guten Tag! Ich befinde mich momentan im 2. Elternzeitjahr (aktuelle Elternzeit würde regulär Ende 2019 enden) und bin seit Beginn des 2. Elternzeitjahres bei meinem AG geringfügig beschäftigt (sonst unbefristete TZ Kraft). In den ersten Monaten lag ich immer bei unter 450 Euro monatlich (konkrete Arbeitszeit je nachdem wieviel Bedarf an dem ei ...

Liebe Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Mutterschaftsgeld. Wenn ich während meiner Elternzeit erneut schwanger werde und die Geburt noch in die Elternzeit fällt kann ich ja meine Elternzeit kündigen und bekomme ja Mutterschaftsgeld in gleicher Höhe wie wenn ich Vollzeit gearbeitet hätte. Wie verhält es sich denn wenn ich während der Elternzeit ...

Liebe Frau Bader, ich habe im Juni 2020 meinen Sohn zur Welt gebracht. Elterngeld erhalte ich bis 15.7.2021. Vor der Geburt hatte ich Elternzeit beantragt für zwei Jahre, mit der Option bereits nach einem Jahr wieder in Teilzeit zu arbeiten. Aus 2020 habe ich noch 25 Tage Resturlaub. Nun würde ich gerne am 16.7.21 wieder anfangen zu arbei ...