Mitglied inaktiv
hallo... es geht um folgendes: mein mann und ich sind seit märz diesen jahres in eine andere stadt gezogen. mein sohn wurde am 27.01.2002 geboren und ich habe bei meinem arbeitgeber 2 jahre erziehungsurlaub beantragt. jetzt sieht es so aus, dass ich evtl. ab anfang nächsten jahres wieder ein wenig arbeiten möchte. entweder auf 325 Euro-Basis oder höchstens 20 stunden-woche. allerdings muss ich mir ja die einverständnis meines ag holen, richtig? müsste ich (wenn ich 20 stunden arbeite) bei ihm kündigen? verfällt dann auch das restliche jahr des erziehungsurlaubes? und wie sieht es aus, wenn wir wieder zurückziehen und ich volle 2 jahre zu hause bleibe? ich habe gehört, dass ein betrieb, der weniger als 15 personen beschäftigt (wie in meinem fall), nicht verpflichtet ist, mich für weniger stunden einzustellen, als vorher. ich hbae vorher 40 stunden gearbeitet. doch so viel würde gar nicht gehen... für eine antwort wäre ich sehr dankbar. liebe grüsse, jessi
Liebe Jessi, bis zu 30 Std/ Wo. dürfen Sie arbeiten, bei einem anderen AG nur mit Zustimmn des alten AG. Gruß, NB
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