Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, folgende Frage beschäftigt mich. Nach dem Ende meines Mutterschutzes Mitte März werde ich wieder 8 - 15 Stunden / Woche arbeiten gehen (bei meinem AG). Zur Zeit steht noch im Raum, dass mein Mann evtl. versetzt wird, welches einen Umzug mit sich ziehen würde. Kann ich dann mit meinen AG vereinbaren, nicht mehr zu arbeiten und die Elternzeit weiterlaufen zu lassen? Gibt es rechtlich evtl. etwas zu beachten? Danke schonmal LG Tatiana
Hallo, Sie können die TZ im EU kündigen. Dann läuft die TZ weiter. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
hallo... eventuell einen Zusatzvertrag vereinbaren... die Stunden dürfen gekürzt werden mit "Kündigungsfrist" So nach dem Motto... Wie bereits mit ihnen besprochen werde ich während der Elternzeit 8 - 15Std/Wöchentlich arbeiten. Sollte sich etwas ändern, tritt der ursprüngliche Arbeitsvertrag vom... wieder in Kraft. LG Peekaboo
Ähnliche Fragen
Hallo Folgende Situation: im Oktober 2013 kam mein Sohn auf die Welt Ich habe Elternzeit genommen bis Oktober 2015. Nun fällt nach einem Jahr das Elterngeld weg und ich wollte das eine Jahr im Einzelhandel überbrücken (also branchen fremdes unternehmen!) Ich habe meinen alten Arbeitgeber um Erlaubnis gefragt und dieses gestattet es mir nicht. ...
Hallo Frau Bader, Habe im Dezember 2013 entbunden und 2 Jahre Elternzeit beantragt. Nach einem Jahr wollte ich wieder stundenweise arbeiten , dies ging bei meinem bisherigen Arbeitgeber nicht worauf ich mir eine neue Stelle auf 20 Stunden gesucht habe. Jetzt wär es wohl aber so sein , das ich wahrscheinlich hin und wieder über 30 Std in der Woc ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin derzeit in 3-jähriger EZ mit dem 2. Kind. Ab Herbst habe ich eine Ki-Betreuung und möchte dann nach 1,5 J wieder in TZ während EZ arbeiten gehen. Bei meinem EZ-Antrag habe ich damals nur die 3 Jahre beantragt und nicht dazu geschrieben, dass ich evtl. in EZ wieder arbeiten möchte, das habe ich nur mündlich angedeut ...
Hallo Frau Bader, ich erwarte Nachwuchs. Ich werde elternzeit für zwei jahre anmelden und das vollständige Elterngeld im ersten jahr auszahlen lassen. Ich würde gerne im zweiten jahr etwas arbeiten. Verdienst bis ca. 450 €. Ist dies rechtlich möglich nach dem bezug von basiselterngeld ohne nachteile zu haben? Vielen Dank für ihre Hilfe!
Hallo, Ich bin momentan das dritte Jahr in Elternzeit. Im November läuftes es aus und ich müsste wieder vollzeit anfangen. 1. Darf ich in der Elternzeit freiberuflich arbeiten? Brauche ich dafür die Zustimmung vom Arbeitgeber? 2. Wie viel Stunden darf ich während der Elternzeit arbeiten. 3. Muss ich einer anderen Firma arbeiten als ic ...
Ich würde gerne eine Regelung finden, in der ich während meiner Elternzeit (ab ca. 2-3 Monate, je nachdem wie es mir geht und wie das Kind drauf ist) an einem Tag in der Woche arbeiten gehen kann. 1. Wird mir das Geld, dass ich verdiene, vom Elterngeld abgezogen, sodass ich eigentlich gar nichts vom Arbeiten habe? 2. Gibt es eine Möglichkei ...
Liebe Frau Bader, wir sind während meiner Elternzeit (bis Mai 2022) bei meinem deutschen Arbeitgeber in die Schweiz gezogen. Nun habe ich mich in der Schweiz selbstständig gemacht (im Aufbau und bisher noch keine Aufträge) und arbeite 1-2 Tage als Aushilfe in der Schweiz. Mein Ziel ist es, langfristig von der Selbständigkeit leben zu können und ...
Liebe Frau Bader, zum 31.08. habe ich meine Elternzeit mit Einverständnis des AG gekündigt und meine Vollzeitstelle von vor der Elternzeit angetreten (zum 01.09.). Während der Elternzeit war ich 12h/Woche arbeiten. Nun bin ich wieder Schwanger mit BV der FA. Meine Frage dreht sich nun um das Gehalt während des BV. Wird ein Durchschnitt der letzt ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe 1,5 Jahre Elternzeit, jedoch bekomme ich "nur" im ersten Jahr Elterngeld, da ich geplant habe, im letzten halben Jahr Elternzeit wieder langsam in meinen Beruf einzusteigen. Jetzt zu meiner Frage: Lohnt sich hier dann nur die Ausübung eines Minijobs oder kann auch etwas mehr gearbeitet werden (10-15 Stunden pro Wo ...
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Die letzten 10 Beiträge
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen