Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeiten nach Elternzeit

Frage: Arbeiten nach Elternzeit

ChriStella58

Beitrag melden

Hallo, bin Mama von 1 Kind und bin momentan im dritten Jahr meiner Elternzeit. Diese endet am 06.05.2017. d.h. dies wäre mein erster Arbeitstag nach EZ. Unsere Familienplanung ist allerdings noch nicht abgeschlossen und punktgenau kann man sowas ja auch nicht planen. Daher schwirren mir jetzt natürlich verständlicherweise ein paar existenzielle Fragen durch den Kopf: Was wäre denn, wenn ich jetzt in den nächsten Monaten schwanger würde und daher z.B. 6-7 Wochen nach Wiedereintritt in den Job bereits schon wieder in Mutterschutz gehen würde? Ist ein individuelles Beschäftigungsverbot, das bei mir aus gesundheitlicher Sicht sowieso absolut gegeben wäre, sinnvoll? Wie siehts dann finanziell-gehaltstechnisch aus und bin ich dann auch versichert? Oder aber würde es sogar schon reichen, nur eine Woche oder sogar nur einen Tag in Vollzeit zu arbeiten, um die Berechnungsgrundlage des Lohns für das 2. Elterngeld in gleicher Höhe wie beim 1. Elterngeld zu erreichen? Gibts ausserdem Beratungsstellen, die einem in solchen Fragen wie oben geschrieben, helfen können? Wenn ja, wer und wo? Danke für eine hilfreiche Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Bei gesundheitlichen Problemen erhält man kein Beschäftigungsverbot, sondern eine Krankschreibung 2. Entscheidend für die Berechnung des Elterngeldes sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt. Um das volle Elterngeld zu bekommen, müssten Sie also zwölf Monate gearbeitet haben. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Um das volle EG wie bei Kind1 zu bekommen müsstest Du 12 Monate !!!! ein entsprechendes VZ-Gehalt bekommen bevor Du in Mutterschutz gehst. Weil die 12 Monate vor Bezug des EG entscheidend sind, ausgeklammert werden lediglich Mutterschutzzeiten und die ersten 12 Monate Elterngeld. Wie lange du insgesamt in EZ warst tut nichts zur Sache. Wollt irh noch ein Kind, dann könntest Du jetzt entweder TZ in EZ arbeiten, dann gibt es etwas mehr EG wie den Mindestsatz, ihr wartete mit dem schwanger werden bis Du schon so 3-4 Monate arbeitest oder beschließt, der Mindestsatz von 300 € reicht uns, dann ist es eh egal. Weil den bekommt ihr auf jeden Fall. Jeden tag den du dann noch arbeitest erhöht das neue EG. Ein mögliches BV würdest Du eh erst bekommen wenn Deine EZ vorbei ist, weil vorher benötigst Du ja keines. Und da du auch nicht TZ arbeitest, wenn ich das richtig verstanden habe, würde das auch nicht dafür greifen. Und EZ frühzeitig beenden in dem Wissen das man ins BV geht darf man nicht, das wäre Betrug. Die EZ vorher beenden dürftest Du nur in dem Falle das Du schon vorher in den Mutterschutz gehen würdest.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich habe noch Resturlaub von vor meiner Elternzeit. Jetzt gehe ich wieder arbeiten, jedoch nur noch 18 Std und nicht wie vor meiner Elternzeit Vollzeit. Die Urlaubstage habe ich behalten, diese wurden auch nicht auf meine 3-Tage-Woche runter gerechnet. Wie sieht das mit dem Urlaubsgeld aus, ich bekomme pro genommenen Urlaubstag, Urlaubsg ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und meine Elternzeit endet Ende November 2025.  Mir stehen noch 28 Tage Resturlaub, resultierend aus einem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz, zu. Diesen Resturlaub werde ich im direkten Anschluss an meine Elternzeit nehmen und danach in Teilzeit (50%) wieder einsteigen. ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt.  Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe.  Wie darf der Resturlaub genommen werden?  Dar ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen.  Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben.  Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich arbeite im öffentlichen Dienst.  Es besteht nach Beendigung meiner Elternzeit ein Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit in meiner bisherigen Eingruppierung. Derzeit ist laut meinem Arbeitgeber nur eine Position auf diesem Eingruppierungsniveau verfügbar.  Der Arbeitsweg für diese Position wäre jedoch in B ...