Mitglied inaktiv
Hallo! So viel ich weiss, gilt in den 8 Wochen NACH Entbindung ein Arbeitsverbot. In den 6 Wochen VOR Entbindung kann man wohl aber noch arbeiten. Wann muss ich mich entscheiden, wie lange ich noch arbeiten möchte. Muss man das irgendwo schriftlich beantragen oder mitteilen? Kann ich das widerrufen, wenn es mir z.B. nicht mehr so gut geht? Ich möchte einfach mein Projekt noch beenden, weiss aber nicht 100%ig, wieviele Tage/Wochen ich dafür "überziehen" müsste. Inzwischen weiss ich, dass Arbeiten im Mutterschutz Mutterschutzgeld ausschliesst, dass man also nur Lohn bekommt, auch wenn man nicht die volle Stundenzahl arbeitet. Ich bitte dringend um Antwort, da ich nur noch eine Woche bis zum MS habe! Vielen Dank! Ingrid
Liebe Ingrid, grds, ist es möglich, in der Schutzfrist vor der Entbindung zu arbeiten. Díese Entscheidung kann jederzeit wiedrrufen werden. Gem § 200 RVO (=Reichsversicherungsordnung) erhält jedoch nur der MG, der wegen der Schutzfristen eben kein Arbeitslohn hat. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Also ich habe in den letzten 6 Wochen vor ET freiwillig gearbeitet. Am letzten Tag vor den 6 Wochen habe ich meinem AG ein schreiben überreicht, daß ich bis auf weiteres auf den MuSchu verzichte und weiter arbeite. Diese Erklärung kannst Du jederzeit widerrufen. uNd von heute auf Morgen zuhause bleiben. Solange Du noch (ganz normal) in den 6 Wochen arbeitest, bekommst Du auch weiterhin Dein Gehalt und keine Mutterschutz-Leistung von irgendwo her. Halb-halb (also z. B. Teizeit) in dieser Zeit arbeiten sieht aber das MuSchuGesetz nicht vor.... Tja, und am Ende habe ich dann bsi zum Tag der Entbindung gearbeitet, da der Zwerg 11 tage zu früh lkam... :-) Désirée
Mitglied inaktiv
Hallo Ingrid, kannst Du nicht mit deinem Chef ausmachen, dass du ohne Entgeld arbeitest und du dafür Freizeitanspuch erhälst,wenn du wieder arbeitest. So habe ich das gemacht. Ich bin bis 4 Wochen vor Termin halbtags arbeiten gegangen (vorher voll) und mußte wegen Komplikationen dann aufhören. Die vorgearbeitete Zeit hat mir aber nachher prima geholfen und ich hatte Angst vor der Entbindung und das Arbeiten hat mich etwas abgelenkt. Gruß Silke
Mitglied inaktiv
Hallo Silke! Das was du da schreibst, ist natürlich die Wunschvorstellung. Aber so viel ich weiss, geht diese betriebsinterne Regelung am Gesetz vorbei. Meine Information dazu sieht so aus: Wenn du nur noch halbtags arbeitest, bekommst du auch nur halbes Geld. MS-Geld gibt es dann keins, weil sich Lohn und MS-Geld gegenseitig ausschliessen. Trotzdem danke ich dir!! Und vielleicht kann Frau Bader deinen Bericht ja gesetzlich untermauern. Das wäre prima und dann würde ich das genauso machen. Gruss Ingrid
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