Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeiten bis zum schluss?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Arbeiten bis zum schluss?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader ich bin zum schwanger und würde gerne bis kurz vor der geburt arbeiten.. also auch in den mutterschutz hinein.. ich arbeite nur 2x 5 std. darf ich das rein rechtlich wenn es meine entscheidung ist?? oder ist das verboten? und darf ich z.b 4 wo nach der geburt auch wieder arbeiten oder muss ich diese 6 wo vorher und 8 wo nacher einhalten??? auf ihre antwort freue ich mich sehr vielen danke und ein sonnigen tag mini


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

darfst Du nicht. Der AG macht sich strafbar, wenn er Dich nach der Geburt (im Mutterschutz) beschäftigt. Ich habe meinem AG damals schriftlich mitgeteilt,d as ich weiter arbeiten möchte. Hätte aber von einem auf den anderen Tag aufhören können (Mutterschutz vor der Geburt). LG Peeka


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo! Ich habe bei beiden Kindern bis "zum Schluß" gearbeitet. = beim ersten kind bis zum Blasensprung = ET-11 = beim zweiten bis ET-14 (und musste dann doch noch Zuhause 14 Tage auf das kind warten...) Wie schon geschrieben: VOR der Geburt kann die Mutter entscheiden ob sie weiter (allerdings vollumfänglich, als z. B. nur noch 1x5 Std. geht nicht) weiterarbeiten möchte, 8 Wochen nach der Geburt herrscht striktes Beschäftigungsverbot. Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, nur am Rande, bei meiner ersten Schwangerschaft habe ich ca bis ET-10 gearbeitet, am Ende allerdings nur noch einzelne Tage (vorher war ich Vollzeit da). Das Ganze war mit der Krankenkasse so besprochen, dass ich wenn ich endgültig aufhöre, ein Datum ausrechne, zu dem ich quasi in Mutterschutz gegangen bin. Also z.B. eigentlich wäre ich den ganzen August im Mutterschutz, arbeite jedoch mal 2 bzw. mal 3 Tage die Woche. Am Ende rechne ich dann aus, dass ich quasi am 19.08. in Muterschutz gegangen bin. Passte mir damals am Besten, da ich noch einige Projekte zu Ende führen wollte, aber Vollzeit mir zuviel war. Kann aber sein, dass es ein Spezialfall bei meiner KK war. Denn nachdem ich in Mutterschutz gegangen war, hätte ich aus Versicherungsgründen nicht mehr gearbeitet. LG, bobcat


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Naja... aber koscher war das so auch nicht... Klar, das hast Du ja alles hinterher geregelt aber allein der Unfallversicherungsschutz ist da problematisch. Grundsätzlich geht es einfach nicht und fertig. Weißt Du: wenn man sich einig ist, einigt man sich immer irgendwie... Viele Grüße Désirée


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, vor der Schwangerschaft war ich Vollzeit berufstätig. Ich arbeite in einer großen Firma mit verschiedenen Tätigkeitsbereichen. Es gibt verschiedene Abteilungen. Ich habe 50 Prozent zuhause gearbeitet und  50 Prozent vor Ort. So ist es auch in der Betriebsvereinbarubg geregelt. Es gibt jedoch auch Abteilungen , die können nur v ...

Hallo liebe Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden.  Meine Elternzeit geht insgesamt 3 Jahre das "erste Elternzeitjahr" endet nun im November und damit auch das Elterngeld. Mein Entbindungstermin mit meinem neuen Baby wäre voraussichtlich Anfang Juni.  Jetzt hätte ich so wie ich es ausgerechnet habe 4 Monate di ...

Hallo liebe Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden.  Meine Elternzeit geht insgesamt 3 Jahre das "erste Elternzeitjahr" endet nun im November und damit auch das Elterngeld. Mein Entbindungstermin mit meinem neuen Baby wäre voraussichtlich Anfang Juni.  Jetzt hätte ich so wie ich es ausgerechnet habe 4 Monate di ...

Hallo liebe Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden.  Meine Elternzeit geht insgesamt 3 Jahre das "erste Elternzeitjahr" endet nun im November und damit auch das Elterngeld. Mein Entbindungstermin mit meinem neuen Baby wäre voraussichtlich Anfang Juni.  Jetzt hätte ich so wie ich es ausgerechnet habe 4 Monate di ...

Hallo in bin schwanger in elternzeit mein elterngeld ist vorbei und im April muss ich dann die Elternzeit vorzeitig beenden damit ich den AG Zuschuss erhalte. So meine Frage damit ich NULLRUNDEN ausgleiche möchte ich nun eine TZ Arbeit suchen. DER NEUE ARBEITGEBER WEISS NICHT DAS ICH SCHWANGER BIN UND ICH HABE EIN ZUSATZVERTRAG FÜR DIE ELTER ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe August 2023 wieder angefangen zu Arbeiten und zwar 65std im Monat. Ab Juni 2024 habe ich aufgestockt auf 129std im Monat nun meine Frage, wie lange (wie viele Monate) muss ich 129std im Monat arbeiten damit dieses Gehalt während der elternzeit anerkannt wird ?    vielen Dank im Voraus!    Mit freundl ...

Guten Tag, Wie sind für folgenden Fall die Regelungen: Eine Mutter ist unbefristet bei einer kommunalen Verwaltung in Teilzeit beschäftigt und hat zunächst nach Geburt nur ein Jahr Elternzeit beantragt. Während des ersten Jahres erfolgt eine Verlängerung der Elternzeit auf zwei Jahre.  Darf die Mutter während des zweiten Jahres bei einem ...

Guten Tag. Ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen. Mittlerweile ist meine Tochter 2,3 Jahre und ich möchte gern, des Geldes wegen, ab Juni als geringfügig arbeiten. Meine Tochter hole ich im Moment nach dem Mittagsschlaf gegen dreiviertel 3 ab. Sie soll aber demnächst bis 16-16:30, Kitaende- bleiben. Jetzt kommt mein eigentliches Problem. Ich stille ...

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo, Mein Mann und ich planen mit unseren 3 Kindern für 2 Jahre ins Ausland (außerhalb der EU) zu gehen. Wir würden für die Zeit beide jeweils 2 Jahre Elternzeit nehmen (aber kein Elterngeld mehr beziehen) und unsere aktuellen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, in der Zeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Wenn die Arbeitgeb ...