Frage: Arbeit nach Erziehungsurlaub

Hallo Frau Bader! Ich war nun 3 Jahre in Elternzeit und davor in Teilzeit! Nun habe ich im Betrieb angerufen, da ich ab Januar wieder kommen möchte, und wollte nach einer Arbeitszeitänderung fragen, wegen der Betreuungszeit meiner Kinder! Nun sagten sie mir, ich kann die ersten zwei Monate auf Probe für 450,- wieder kommen und wenn ich mich bewähre (ist ein sehr weitläufiges Gebiet der Arbeit mit ständigen Änderungen), dann kann ich wieder Teilzeit arbeiten! Ich dachte, das ich nach dem Erziehungsurlaub wieder auf Teilzeit arbeiten darf! Ist das nicht so? Oder hat es was mit meiner Anfrage bezgl. der Arbeitszeiten zu tun? Die Änderung der Arbeitszeit hat er eigentlich schon bewilligt, nur aber eben, das ich erst 2 Monate auf Probe kommen soll! Hab in dem Betreib vor der Schwangerschaft schon über 3 Jahre gearbeitet und davon über 1 Jahr in Teilzeit! Ich möchte mich auch nicht mit Ihm streiten oder ähnliches, aber ich fühle mich etwas Vera....t. Und ich habe außer meinen Gehaltszetteln keine Nachweis der Teilzeit. Er hat immer um einen Vertrag rum geredet. Ich habe eine Unterschrift geleistet in Bezug auf die Bezahlstaffelung und eben meine Gehaltszettel! Wenn ich die 2 Monate Probe gemacht habe, entfällt mir dann ja auch der Anspruch für ALG falls er mich doch Kündigt, weil ich nicht dem nachkomme, was er von mir fordert! Ist das so? Entschuldigung für den langen Text und vielen Dank für Ihre Hilfe! Mfg nesthaekchen

von nesthaekchen am 04.09.2014, 08:57



Antwort auf: Arbeit nach Erziehungsurlaub

Hallo, eine Probezeit sieht das Gesetz nur am Anfang eines Arbeitsvertrages vor. Ich würde noch mal mitd em AG persönlich sprechen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.09.2014



Antwort auf: Arbeit nach Erziehungsurlaub

Dir stehen die gleichen Arbeitsstunden zu wie vor der Elternzeit. Die Gehaltsabrechnungen sind ausreichend als Nachweis. Vereinbare doch ein persönliches Gespräch mit dem zuständigen Personaler bzw. Vorgesetzten wo ihr die Details absprecht. Eine Probezeit musst du nicht absolvieren, du hast bereits einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

von Pamo am 04.09.2014, 09:32



Antwort auf: Arbeit nach Erziehungsurlaub

Das war schon die zuständige für diese Angelegenheiten. Der Chef ist nur sporadisch im Betrieb, nahezu kaum anzutreffen. Sie meinte um die Probzeit komme ich nicht drum rum. Es hat such so viel geändert und ich.bin Tu kann draußen. Hätte Hoffnung auf 451,- zur eingewöhnung, da ich auch abgesichert wäre,.falls er mich nicht weiter arbeiten lässt. Bin bei 450,- nicht krankenversichert und nix. Und mein Chef ist kein guter verhandlungspartner. Was er sagt ist Gesetz. :-(((

von nesthaekchen am 04.09.2014, 10:05



Antwort auf: Arbeit nach Erziehungsurlaub

Wenn du vor der EZ einen unbefristeten Teilzeitvertrag hattest (Gehaltszettel reichen), dann hast du auch nach der EZ diesen unbefristeten Teilzeitvertrag! Mit den gleichen Stunden - aber auch mit den gleichen Zeiten. Bei einer Änderung der Zeiten reicht eine Änderung des Vertrages. Da gibts keine neue Probezeit! Wenn aber dein Chef Mucken macht....such dir lieber einen neuen Job! Du hast zwar Recht, aber im Endeffekt sitzt er am längeren Hebel. Gruß Sabine

von SumSum076 am 04.09.2014, 10:44



Antwort auf: Arbeit nach Erziehungsurlaub

Gesetz ist das nur wenn du das so stehen lässt. Du kannst natürlich ein ganz normales Gespräch mit ihm führen, dazu vereinbarst du einen Termin und lässt dich nicht von einer Angestellten abwimmeln. Die hat dir nämlich rechtlich Müll erzählt. Wenn du ähnlich humorvoll sein willst, dann biete dem Chef an, dass er 2-3 Monate auf Probe dein Chef sein darf, wenn er sich bewährt, dann bekommt er eine geringe Aussicht auf mehr. Deine Gehalts- und Stundenerwartungen teilst du dann zu gegebener Zeit mit. ;)

von Pamo am 04.09.2014, 11:06



Antwort auf: Arbeit nach Erziehungsurlaub

Also um diese zwei Monate komm ich wohl nicht drum herum. Hab ihm jetzt gesagt, das.ich entweder in Teilzeit oder Minimum auf MidiJob (ab 451,- inkl. Absicherung) arbeite oder er soll mich kündigen. Die 450,- mach ich nicht und kann ich nicht. Muss mich jetzt gedulden bis Do. Danken an alle und drückt mir die Daumen. LG nesthaekchen

von nesthaekchen am 04.09.2014, 14:50



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