Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeit in der Schwangerschaft

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeit in der Schwangerschaft

brokenheart661

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Guten Tag, vielleicht können sie mir weiter helfen. Ich arbeite derzeit auf geringfügiger Basis. Im Monat ca. 36 Stunden. Die Arbeit an sich ist nicht schwer. Außer wenn Lieferungstag ist. Ich arbeite als Servicekraft in verschiedenen Märkten über eine Fremdfirma. Dort bin ich alleine für meine Regale zuständig und muss wie gesagt dort auch Lieferung verräumen. Die Ware wird in Kisten auf Palletten oder auf Rollcontainer angeliefert. Von dort aus muss ich die Waren in die Regale verräumen. Unter anderem sind dort auch Kisten drauf die mehr als 5 Kg bzw. teilweise auch mehr als 10 Kg und mehr wiegen, diese muss ich runter heben und auf meine Retourenwagen auch wieder raufheben. Desweiteren muss ich auch jede Woche aufs neue die Regale umbauen, wieviel so ein Regalboden wiegt weiß ich nicht, auf jeden Fall ist es körperlich auch ohne Schwangerschaft schon sehr anstrengend und ich bemerke jedes mal seid ich schwanger bin, das mir mein Bauch weh tut und es mir wirklich danach überhaupt garnicht mehr gut geht. Wirklich eine Möglichkeit mich auszuruhen habe ich nicht, da ich ja nicht in den Märkten beschäftigt bin. Auch bücken muss ich mich oft, da natürlich auch die unteren Regale eingeräumt werden müssen und die oberen, so dass ich mich auch strecken muss. Ich habe keine Ahnung ob ich weiter arbeiten darf oder nicht und Herr Dr. Bluni, gab mir den Rat mal meine Situation bei ihnen zu schildern, so dass sie mir vielleicht weiter helfen können. Seid Tagen versuche ich meine Chefin zu erreichen, da die aber derzeit viel im Außendienst ist, bleibt mir nur immer auf die Mailbox zu sprechen, in der Hoffnung sie ruft mich doch noch zurück. Vielleicht können sie mir einen Rat geben, was ich tun kann oder bzw. wie so die rechtliche Lage in meinem Fall wäre. Im vorraus vielen Dank Liebe Grüsse brokenheart


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, hier muss ihnen bereits der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüße, NB


CKEL0410

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Hallo meine Freundin hat fast das selbe gemacht, Sie hat ein bv bekommen!


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