wonebul
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin bei meinem Arbeitgeber (unbefristete Vollzeitstelle) noch bis Mitte Mai 2015 in Elternzeit. Da ich gerne wieder arbeiten möchte, habe ich mit meinen Vorgesetzten gesprochen, die mich (wirklich freundlich) an die Geschäftsführung, verwiesen. Der Geschäftsführer bot mir einen sehr attraktiven unbefristeten Teilzeitjob zu insgesamt auch besseren Konditionen im "Mutterunternehmen" meines Arbeitgebers an, in dem er eine leitende Position innehat. Die Genehmigung für die Erwerbstätigkeit während der Elternzeit seitens meines jetzigen Arbeitgebers ist in dieser Sache immanent, wurde aber auch explizit ausgesprochen. Kann ich in dieser Konstellation einfach einen unbefristeten Vertrag unterschreiben? Ich frage hier vornehmlich, um sicherzustellen, dass ich keinen Betrug begehen würde. Ich hoffe, dass diese Frage nicht zu speziell ist. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, irgendwie kann ich Ihnen nicht folgen. Wieso Betrug? Sie sind in Elternzeit und arbeiten mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers in einem anderen Unternehmen. Ich kann das Problem nicht erkennen. Liebe Grüße, NB
wonebul
Hallo Frau Bader, ich war nicht sicher, ob es in Ordnung ist, zwei unbefristete Arbeitsverträge unterschrieben zu haben, da ich ja am Ende der Elternzeit einen der beiden nicht (mehr) erfüllen können würde. Da aber ja beide Arbeitgeber Bescheid wissen, sind die Bedenken tatsächlich hinfällig. Vielen Dank dennoch, dass Sie eine Rückmeldung gegeben haben.
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Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...
Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub. Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...
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Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...
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