Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeit auf Honorarabasis in der Elternzeit

Frage: Arbeit auf Honorarabasis in der Elternzeit

Bjanna

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Guten Tag, folgende Frage: ich bin derzeit 3 Jahre in Elternzeit (Festanstellung als PR-Beraterin). Diese läuft April 2013 aus. Nach Ende des Elterngeldbezugs 2011 habe ich begonnen, mit schriftlicher Erlaubnis meines Arbeitgebers geringfügig auf Honorarbasis zu arbeiten - maximal 12 Stunden pro Woche, zu ca. 85% für meinen derzeitigen Arbeitgeber und zu 15% für andere Kunden. Der Vedienst war in etwa 50% meines vorherigen Nettoeinkommens. Die Krankenkasse habe ich über die selbständige Arbeit informiert, ich blieb weiterhin beitragsfrei versichert. Heute rief mich mein Arbeitsgeber an, dass sein Steuerberater ihn nun informiert hätte, dass dies alles so nicht zulässig sei. Ich dürfe in der Elternzeit nur in Teilzeit festangestellt arbeiten und NICHT auf Rechnung, zumindest nicht für den selben Arbeitgeber - für andere Kunden schon. Er möchte die letzten 1,5 Jahre freiberufliche Arbeit "rückabwickeln" und Steuern und Sozialbeiträge hierfür nachzahlen, oder ich solle meinen Vetrag rückwirkend kündigen. Hat er Recht? Ich habe nirgendwo die Auskunft erhalten, dass freiberufliche Arbeit während der Elternezeit nur für andere Kunden erlaubt ist! Ich freue mich auf ihre Antwort. Danke!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich wüsste jetzt nicht, warum eine freiberufliche Arbeit nicht zulässig sein sollte. Für unzulässig halte ich es jedoch, dass Sie gar keine Krankenkassenbeiträge leisten. Liebe Grüße, NB


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