Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Antrag auf vorzeitige Beendigung der EZ zur Inanspruchnahme von Mutterschutz

Frage: Antrag auf vorzeitige Beendigung der EZ zur Inanspruchnahme von Mutterschutz

all.about.ilonka

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Hallo Frau Bader, ich bin aktuell mit Kind 1 bis zum 12.02.21 in EZ. Ich erwarte am 10.03 mein 2 Kind. Ab dem 27.01.21 würde mein Mutterschutz beginnen. Reicht folgender Antrag aus? Lieben Dank, Ilona Wieland „seit dem 14.04.2019 befinde ich mich in Elternzeit für mein am 13.02.2019 geborenes Kind Milena Marie Wieland. Die Dauer der Elternzeit war bis zum 12.02.2021 geplant. Nun erwarte ich erneut ein Kind. Der errechnete Entbindungstag ist der 10.03.2021. Um ab dem 27.01.2021 die Mutterschutzfrist in Anspruch nehmen zu können, beantrage ich die Elternzeit vorzeitig zu beenden gemäß § 16 Abs. 3 BEEG. Ein ärztliches Attest liegt bei.“


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, zum einen finde ich es unglücklich, hier Namen zu nennen. Lassen Sie das bitte von der Redaktion ändern. Zum anderen darf ich individuelle Schreiben nicht beraten, bitte lesen Sie dazu die Hinweise. Letztlich teilen Sie es mit und beantragen es nicht. Liebe Grüße NB


Felica

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Nichts beantragen, einfach mitteilen. AG hat da kein Mitspracherecht. Genau wie bei der EZ. Ansonsten ok.


mellomania

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ll


Ani123

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Es hat sich ein Fehler eingeschlichen. Die EZ beginnt mit dem Tag der Geburt. Somit haben sie EZ vom 13.02.2019 bis zum 12.02.2021 gemeldet. Die laufende EZ beenden sie zum 26.01.2021 (zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes fürs 2.Kind). Halten sie für sich fest, wieviel EZ ihnen vom 1.Kind noch bleibt und das taggenau (max. 3 Jahre können sie je Kind nehmen und das bis zum 8.Geburtstag des Kindes). Evtl. möchten sie die EZ später noch nutzen, bsp. um TZ in EZ zu arbeiten. Die meisten AG notieren sich sowas nicht und fangen erst an zu rechnen, wenn die erneute Meldung auf EZ vorliegt oder ein Antrag auf TZ in EZ für eine für den AG gedachte beendete EZ. Das Schriftstück können Sie abkürzen. "Seit dem 13.02.2019 bin ich in EZ für meine Tochter X. Diese EZ beende ich zum 26.01.2021. Im Anschluss daran bin ich im Mutterschutz. Ein Attest über die Bestätigung der Schwangerschaft liegt bei. Ich bitte um schriftliche Rückmeldung über den Erhalt des Briefes." Der letzte Satz geht bestimmt schöner. Unbedingt per Einschreiben schicken, denn sie müssen nachweisen, dass der Brief angekommen ist. Einfach vorbeibringen geht auch, aber daran wird sich im Zweifelsfall später keiner mehr erinnern. (Das ist leider oft so, wenn es um Geld geht.)


mellomania

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beginnen. nicht zwangsläufig am Tag der geburt. ist beides richtig.


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