minuschka
Mein Mann hat ein befristete Arbeitsvertrag bis 31.August, die Geburt ist voraussichtlicht am 24.August... Wir möchten die Partnermonate nehmen ( zuerst er 2 Monate, danach ich 12 Monate) sollte er trotz Ende des Vertrages Elternzeit 7 Wochen vor beantragen??? Er weiß nicht mehr, ob er bei der Firma bleibt oder nicht, aber sobalb Elternzeit für zwei Monate beantrag hat er schon schlechten Karten....oder??? Was ist mit Arbeitsamt... Vielen dank im Voraus !!!!
Hallo, wenn er während der Arbeitszeit in Elternzeit gehen will, muss er diese mit Frist von sieben Wochen beantragen. Liebe Grüße, NB
momworking
Hallo, Elternzeit kannst du so nehmen, aber ihr werdet auf diese Art und Weise NICHT 14 Monate lang Elterngeld bekommen, da die ersten beiden Monate Elterngeld im Mutterschutz IMMER der Mutter zugeordnet werden. Dein Partner kann aber natürlich parallel Elterngeld beziehen. Der Elterngeldbezug würde dann nach 12 Monaten enden. "Strecken" kannst du das nur, wenn dein Partner die Monate 13 und 14 nimmt. VlG Annette
SumSum076
Nimmt er keine Elternzeit und möchte trotzdem direkt nach der Geburt bei euch bleiben, dann müsste er ja entweder arbeiten, Urlaub nehmen oder einfach so von der Arbeit fern bleiben. Alles irgendwie schlecht! Bleibt doch sauber und meldet die Elternzeit 7-8 Wochen vorher an. Der Drops, ob er weiter beschäftigt wird oder nicht, ist dann eh schon gelutscht. (und dann greift der Kündigungsschutz schon, falls er doch weiterbeschäftigt werden sollte) Beim Arbeitsamt muss er sich eh melden. Gruß Sabine
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