jemava
Hallo, ich habe folgende Frage: Für unser erstes Kind bin ich noch in Elternzeit (3jahre) bis zum 13. Okt 2017. Jetzt bin ich wieder Schwanger mit ET 17. Sept 2017. Ich möchte jetzt nochmals bei meinem AG drei Jahre Elternzeit beantragen. Muss ich jetzt was wegen Mutterschutz beachten? Während der bestehenden Elternzeit habe ich nicht gearbeitet. Danke schon mal!!!!
Hallo, Sie müssen die Elternzeit von dem ersten Kind vorzeitig beenden, um das volle Mutterschaftsgeld zu bekommen. Wenn das Kind dann eine Woche alt ist, bzw. sieben Wochen vor Beginn der neuen Elternzeit, stellen Sie einfach einen neuen Antrag. Liebe Grüße NB
mellomania
ja. bestehende elternzeit auf einen tag vor beginn des neuen mutterschutzes künditen. dann bekommst du das volle mutterschutzgeld. rest der bestehenden elternzeit kann bis zum 8. lebensjahr des ersten kindes aufgespart werden. oder du hängst es gleich an den mutterschutz kind 2 dran. für das zweite kind kansnt du neuerdings 3 abschnitte elternzeit beantragen und zwei jahre schieben bis kind zwei 8 ist. wenn ihr euch im klaren seid, was ihr wollt, beim AG beantragen, sobald die geburtsurkunde da ist
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