HannahAmelie
Hallo, bei mir ergibt sich folgende Situation. Ich stehe in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Am 09.07.2010 ist meine erste Tochter geboren und ich bin danach 3 Jahre in Elternzeit gegangen. In der Elternzeit, am 26.02.2012, ist meine zweite Tochter geboren. Nun bekomme ich noch bis Februar 2013 Elterngeld für meine Kleine, meine Elternzeit geht aber noch bis September 2013. Ich möchte nun wissen, welche Möglichkeiten ich habe, diese 6 Monate finanziell zu überbrücken. Mein Lebensgefährte ist zwar voll berüfstätig, aber das Geld reicht nicht für eine 4-köpfige Familie. Außerdem frage ich mich, wie ich im September wieder in meinem Beruf einsteigen kann. Muss ich die vollen 40 Stunden wieder angehen, oder kann ich auf Teilzeit bestehen? Ich habe gehört, dass ich dafür weitere Elternzeit beantragen muss (habe ja noch 3 Jahre von meiner zweiten) und dann Teilzeit in Elternzeit arbeiten kann. Muss mein Chef sich darauf einlassen? Schonmal ganz lieben Dank für eine Antwort!!! Liebe Grüße Jenny
Hallo, Sie können die EZ bbis zum 3. Geb. des 2. Kindes nehmen. Je nach verdienst des Mannes hilft der Jobcenter Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Wieso geht deine Elternzeit (für Kind 1) noch bis Sep 2013? Überbrücken könnt ihr die 6 Monate evtl, in dem ihr Wohngeld oder Kinderzuschlag oder alternativ ergänzendes H4 beantragt. Nach der Elternzeit musst du grundsätzlich zurück zu deinem alten Vertrag, also Vollzeit! Unter gewissen Umständen (Betriebsgröße, Betriebszugehörigkeit) kannst du Teilzeit beanspruchen. Es gibt übrigens auch Teilzeit während der Elternzeit. Die könntest du bei der Elternzeit-Anmeldung für Kind 2 mit anmelden. Und noch ein Hinweis zur Elternzeit für Kind 2. Grundsätzlich gibts Elternzeit nur bis zum 3. Geburtstag des Kindes. Nur max 12 Monate kannst du über diesen Geburtstag hinaus übertragen lassen. Gruß Sabine
HannahAmelie
Danke für deine Antwort!!! Beginnt die Elternzeit nicht nach dem Mutterschutz, dann wäre das ja September 2013. Oder vertue ich mich, und die Elternzeit gilt ab Geburtsdatum? Wie groß muss den der Betrieb sein um auf Teilzeit bestehen zu können? Ich arbeite in einer Niederlassung - zählt dann der gesamte Betrieb oder nur die Niederlassung? Und wenn ich Teilzeit in Elternzeit beantrage, mache ich das dann bei meinem Betrieb? Muss er zustimmen oder kann er das ablehnen? Bis meine Kleine 3 ist habe ich ja dann noch 1,5 Jahre. :-) LG
SumSum076
Eigentlich schon! ABER: Die Mutterschutzzeit wird auf die Elternzeit angerechnet. Also beginnt sie ab Geburt und du kannst also maximal 3 Jahre nehmen und musst dann am 3. Geburtstag des Kindes wieder arbeiten! Die Voraussetzungen für Teilzeit kenn ich nicht ganz genau, aber der Betrieb muss ua. mehr als 15 Mitarbeiter haben und du musst mehr als 6 Monate im Betrieb sein (den Rest weiß ich nciht mehr). Du kannst bei deinem alten AG Teilzeit in EZ beantragen. Lehnt er ab, kannst du dich auch bei einem anderen AG bewerben. Dann aber nicht auf Teilzeit in Elternzeit, sondern "normale" Teilzeit (weil du beim neuen AG ja keine Elternzeit hast). Dazu brauchst du zwar auch die Zustimmung deines alten AG, da der aber TZ abgelehnt hat, hat er fast keine Möglichkeit, dir den anderen Job abzulehnen. Gruß Sabine
Ähnliche Fragen
Hallo liebe Frau Bader, muss man für die Beantragung des Elterngelds den Steuerbescheid vom letzten Jahr vor Geburt nachreichen, wenn man ihn noch nicht hat? Oder reicht auch einfach der letzte Steuerbescheid den man hat? Vielen Dank J
Hallo und guten Tag, ich habe noch eine Frage zum Themenkomplex Basis Elterngeld / Elterngeld Plus. A und B entscheiden sich für den Bezug des Basis Elterngeldes für A (mit Wechsel in den letzten Monaten zu ElterngeldPlus) und der B hat auch noch nachträglich die so genannten Partnermonate (max. 2 Stück) als Pflegeperson (ohne Entgelt) beant ...
Hallo in die Runde, ich habe schon vor einigen Wochen hier in einem anderen Thread unter https://www.rund-ums-baby.de/experten-forum/recht/rueckfragen-zur-nachtraeglichen-beantragung-der-partnermonate-beim-elt__2846094 Fragen zum Themenkomplex Elterngeld und Beantragung von Partnermonaten gestellt, konkret ging es darum, das ein Elterntei ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einige Fragen bezüglich Elterngeld und der Registrierung unseres Kindes: 1. Unser Kind wird am 22.05.2026 in Nordmazedonien geboren. Wir sind beide bulgarische Staatsbürger (EU) und leben derzeit in Deutschland. Ist unser Kind automatisch berechtigt, Elterngeld in Deutschland zu erhalten, auch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte mein erstes Kind im Juni 2026. Im November 2025 habe ich mein Medizinstudium abgeschlossen. Davor habe ich das Praktische Jahr absolviert (10/24 -10/25) bei welchem ich nicht steuerpflichtig war. Da ich noch auf die Ausstellung der Approbation warten muss, kann ich erst ab Februar 2026 mit der Arbeit beginne ...
Liebe Frau Bader, mein erstes Kind kam im September 2023 auf die Welt. Für dieses Kind habe ich drei Jahre Elternzeit genommen und Elterngeld Plus erhalten. Während meiner Elternzeit habe ich ein Kleingewerbe gegründet (Start: Oktober 2024) und zusätzlich einen Minijob begonnen (Start: Dezember 2024). Aktuell bin ich im Dezember ...
Guten Abend, wie setzen sich die Beträge zusammen um herausfinden zu können ob man Anrecht auf Elterngeld hat. Wo kann man hier nachschauen als Angestellte und als selbstständiger Einzelunternehmer? Müssen hier die Bruttogehälter bei dem Angestellten verwendet werden und welche Beträge zieht man als Selbstständiger heran?
Hallo, mein Kind wurde im Februar 2024 geboren. Das zweite Kind wird vermutlich erst in 2027 kommen (ich bin noch nicht schwanger und gehe daher mal vom worst case aus). Ich bin aktuell noch in Elternzeit. Ich könnte und möchte diese verlängern bis Ende Februar 2027 (falls es nicht nachteilig ist) ich erhalte bis Ende März 2026 (das maximal ...
Guten Abend, ich habe eine Frage bzgl. der beitragsfreien Kranken- und Pflegeversicherung im Elterngeldbezug. Ausgangssituation ist, dass Elternteil 1 normal 12 Monate Basis Elterngeld bezieht. Vor Mutterschutz und Entbindung war Elternteil 1 im ALG I Bezug also pflichtversichert in der GKV, hat nebenbei in der Nebentätigkeit im geringen Rah ...
Sehr geehrte Frau Bader, liebe Community! Ich frage für ein befreundetes Paar, ob für sie Anspruch auf Elterngeld bestehen könnte: Vater deutsche Staatsbürgerschaft, Mutter australische Staatsbürgerschaft, verheiratet. Sie sind vor Kurzem nach Deutschland gezogen, da er hier für einige Jahre arbeiten wird. Sie hat ihre alte Stelle gekünd ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV