Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bzgl. Betreuungsgeld. Gilt dies generell für nach 01.08.2012 geborene Kinder? Folgende Formulierung im Netz hat mich irritiert: "Das Betreuungsgeld wird in zwei Etappen eingeführt. Beantragt werden kann es für Kinder, die ab dem 1. August 2012 geboren wurden. Ab dem 1. August 2013 beträgt das Betreuungsgeld 100 Euro für Kinder im zweiten Lebensjahr. Ab dem 1. August 2014 wird es auf 150 Euro monatlich erhöht und für alle Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr gezahlt." Mein Kind ist im Mai 2012 geboren. Also ab August 2014 auch im 3.Lebensjahr. Besteht Anspruch auf Betreuungsgeld für mein Kind? Da es ja im Text heißt für alle Kinder im 3.LJ!? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort. Mfg Emely
von Eme am 16.05.2014, 09:42