malu2016
Sehr geehrte Frau Bader, stimmt es, dass man erst ab dem 15. Lebensmobat des Kindes Anspruch auf Betreuungsgeld hat? Ich habe nur 12 Monate Elterngeld in Anspruch genommen (keine Partnermonate). Laut Dame im Amt darf man das Betreuungsgeld nur direkt im Anschluss an das Elterngeld beantragen (ab 13. LM des Kindes) wenn der Partner seine Elternzeit ebenfalls innerhalb der ersten 12 Monate genommen hat. Aber das wären ja insgesamt auch 14 Monate Elternzeit 12 die Frau und 2 der Mann) Wir bekommen aber ja definitiv nur 12 Monate Elterngeld und nicht 14 Monate wie "regulär". So betrachtet bekommen die ja dann schon 2 Monate mehr Elterngeld und dürfen zusätzlich 2 Monate mehr/früher Betreuungsgeld beanspruchen und ich bekomme nur 12 Minate Elterngeld und 2 Monate weniger/später Betreuungsgeld? Kann das stimmen?
Hallo, Bundesbetreuungsgeld gibt es ja nicht mehr. Bitte stellen Sie die Frage neu und schreiben Sie dazu, welches Bundesland es betrifft. Liebe Grüße NB
SumSum076
Betreuungsgeld? Ist das nicht 2015 wieder gestrichen worden? Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
= Landesrecht. Bayern hat es und in einigen wenigen Bundesländern gibt es noch das Landeserziehungsgeld.
malini
Wenn man es ab dem 13. Lebensmonat bezieht, endet der Bezugszeitraum nach dem 34. Lebensmonat, wenn man es ab dem 15. LM beantragt nach dem 36. LM. D.h. es wird keiner bevorteilt, es verschiebt sich einfach nur. Dein Partner könnte ja theoretisch immer noch das Elterngeld beziehen, deswegen kann man erst das Betreuungsgeld beantragen, wenn diese Möglichkeit auch vorbei ist. Wo siehst du da eine Benachteiligung?
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