Anspruch auf Teilzeit oder Vollzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf Teilzeit oder Vollzeit?

Hallo Frau Bader, eine Kollegin von mir möchte demnächst wieder in Teilzeit anfangen zu arbeiten. Sie hat vor der 1. Elternzeit Vollzeit gearbeitet. Nach etwas über einem Jahr 1. Elternzeit hat sie Teilzeit gearbeitet und etwa 5 Monate später Kind Nr. 2 bekommen. Nun möchte sie wieder nach etwa 1,5 Jahren 2. Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Der Arbeitgeber möchte aber, dass sie mehr Stunden arbeitet, als sie sich vorgestellt hat. Wie ist die rechtliche Lage? Hätte sie den Anspruch auf die alte Teilzeit oder nur auf die Vollzeit vor der 1. Elternzeit, da sie ja bereits nach etwa einem Jahr für einen recht kurzen Zeitraum wieder im Job war? Vielen Dank (ich hoffe, es war verständlich formuliert)

Mitglied inaktiv - 16.07.2009, 21:21



Antwort auf: Anspruch auf Teilzeit oder Vollzeit?

Hallo, es kommt darauf an, was der AG für betriebliche Gründe nennt. Und da muss sich seit der 1. EZ etwas geändert haben Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.07.2009



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