Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch auf Teilzeit oder Vollzeit?

Frage: Anspruch auf Teilzeit oder Vollzeit?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, eine Kollegin von mir möchte demnächst wieder in Teilzeit anfangen zu arbeiten. Sie hat vor der 1. Elternzeit Vollzeit gearbeitet. Nach etwas über einem Jahr 1. Elternzeit hat sie Teilzeit gearbeitet und etwa 5 Monate später Kind Nr. 2 bekommen. Nun möchte sie wieder nach etwa 1,5 Jahren 2. Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Der Arbeitgeber möchte aber, dass sie mehr Stunden arbeitet, als sie sich vorgestellt hat. Wie ist die rechtliche Lage? Hätte sie den Anspruch auf die alte Teilzeit oder nur auf die Vollzeit vor der 1. Elternzeit, da sie ja bereits nach etwa einem Jahr für einen recht kurzen Zeitraum wieder im Job war? Vielen Dank (ich hoffe, es war verständlich formuliert)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, es kommt darauf an, was der AG für betriebliche Gründe nennt. Und da muss sich seit der 1. EZ etwas geändert haben Liebe Grüsse, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich bin Vollzeit angestellt und hatte bis 09.03.2012 meine zweijährige Elternzeit beim AG schriftlich beantragt und auch bestätigt bekommen und habe im 2. Elternjahr 18 Stunden pro Woche gearbeitet. Habe ich ab 10.03.2012 wieder Anspruch Vollzeit zu arbeiten? Zum 3. Eltrenjahr, das mir zur Verfügung steht, habe ich mich bish ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ab September 2013 wieder Vollzeit arbeiten gehen. Meine Tochter wird zu diesem Zeitpunkt 1,5 Jahre alt sein. In meiner Gemeinde gibt es nur eine Kinderkrippe, die von 8 Uhr bis 14 Uhr geöffnet hat. Kinderkrippen aus anderen Gemeinden (auch die Stadt, in der mein Mann und ich arbeiten) haben unsere Bewerbungen ...

Hallo, mein Sohn kam Sept. 12 auf die Welt. ich habe während der Elternzeit in dem ersten Jahr 15 Stunden pro Woche gearbeitet. Danach habe ich meine Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängert und 25 Stunden pro Woche gearbeitet. Jetzt würde ich gerne die Elternzeit noch um ein weiteres Jahr verlängern ohne den Anspruch auf Vollzeit zu verlieren. ...

Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen, am 08.03.17 endet meine Elternzeit. Mein Kind geht ab Nov. in die Kita. Und wir planen in ca. einen Monat (also in der Elternzeit) ein zweites Kind. Das Kind würde dann im Juli (nach meiner Elternzeit) kommen. Vor der Elternzeit hab ich Vollzeit gearbeitet und habe einen unbefristeten ...

Hallo! Ich bin erneut schwanger. Meine elternzeit läuft kurz vor beginn des mutterschutzes aus. Habe ich dann anspruch von z.zt. teilzeit auf vollzeit zu wechseln(beamtin)? Aus dienstlichen gründen (erneute schwangerschaft)wurde eine erhöhung der arbeitszeit während der elternzeit abgelehnt. Jetzt will ich nicht wieder auf die nase fallen. Grüs ...

Hallo Frau Bader, bei mir ist folgende Situation: Ich habe eine Stelle in unbefristeter Anstellung, mit der ich sehr glücklich bin. Nun bin ich schwanger und frage mich, wie ich mir den Anspruch auf meine jetzige Stelle sichern kann. Geht das nur in Vollzeit? Mein Plan war nach 6 Monaten Teilzeit während der Elternzeit (insg. 12 Monate) zu a ...

Hallo, ich bin in Elternzeit mit Baby und verliere somit den Anspruch auf Ganztagsbetreuung für meine große Tochter, die noch zur Kita geht, aber demnächst zur Schule (dann also mit Hört) kommt. Der Vater meiner Tochter, mit dem ich mir die Betreuung teile (ca 60 ich/ 40 er) arbeitet aber Vollzeit. Das Amt hat mir leider nur einen Teilzeitanspr ...

Guten Tag Frau Bader. Meine Tochter ist am 19.12.2018 geboren und seit Januar 2020 bin ich Teilzeit (aber noch in Elternzeit) wieder arbeiten. Meine Elternzeit endet zum 19.12.2020 und ich habe meinem Arbeitgeber im Antrag auf Elternzeit auch genau geschrieben, dass ich nach Beendigung der EZ wieder Vollzeit arbeiten möchte. Hab das auch nochmal ...

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt.  Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe.  Wie darf der Resturlaub genommen werden?  Dar ...