AH_1981
Sehr geehrte Frau Bader, folgender Sachverhalt und zwar geht unser zweijähriger Sohn in eine öffentliche Kita (in Baden-Württemberg). Mein Mann arbeitet teilweise im Home Office (sprich, derzeit immer maximal 2x pro Woche, da sein Beruf eine teilweise Präsenzpflicht am Standort erfordert). Ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit und bin mit unserem 6 Monate alten Sohn daheim. Nun wäre die Frage, ob wir für unseren Zweijährigen einen Anspruch auf die Notbetreuung haben? Aus unserem Umfeld bekamen wir die Information, dass sodann sehr wohl ein Anspruch auf die Notbetreuung aufgrund der Tatsache, dass ich mich derzeit in Elternzeit befinde und mit unserem Säugling zu Hause bin, besteht. Die Kita-Leitung hatte indes diesen Anspruch verneint bzw. unsere Anfrage auf Notbetreuung abgelehnt, weil ihr zufolge „die Möglichkeit bei uns ja gegeben ist, beide Kinder zu betreuen, wenn ich derzeit in Elternzeit bin und aktuell nicht arbeite“. Was gilt denn nun? Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung und herzliche Grüße, AH
Hallo, Sie haben doch die Möglichkeit, das Kind groß zu betreuen - so ein Säugling ist ja kein Fulltime-Job. Also: nein, kein Anspruch auf Notbetreuung. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Notbetreuung ist für Eltern (in erster Linie Alleinerziehende) gedacht, die keine andere Möglichkeit der Betreuung haben, da du zuhause bist (und teilweise auch dein Mann) kannst du ja auch beide Kinder betreuen.
la-floe
äh, neeee.. Sorry, da muss ich als alleinerziehende, berufstätige Mutter 3er Kinder echt schmunzeln. floe
Felica
Ich wundere mich wirklich wie man da erst noch fragen muss. Man sollte meinen, das Wort Notbetreuung ist selbsterklärend.
Mitglied inaktiv
Klasse du willst dein Kind in die NOTbettreuung geben obwohl du es betreuen kannst. Hier im Saarland gibt es keinen Regelbetrieb, unser Ort hat sogar die Betreuungszeiten seit Okt. gekürzt. Alles wegen der Pandemie und dem Ausfall von Personal
mellomania
und unabkömmlich sind. egal ob homeoffice oder büro. aber NICHT für leute, wo ein elternteil wegen ez zuhause ist. du scheinst überfordert. die NOTbetreuung ist dafür aber nicht gedacht.
luvi
Stichwort "Überforderung" : Bei uns könnte man Notbetreuung auch über das Jugendamt bekommen, d.h. wenn das Jugendamt die Notwendigkeit der Betreuung erkennt. Ansonsten: Eine Mutter in Elternzeit kann doch ihr Kind betreuen. Die Begründung "Elternzeit für ein weiteres Kind" ist bei uns kein Grund für Notbetreuung. Fände ich ehrlich gesagt auch mehr als fragwürdig, wenn das akzeptiert wird werden würde. LG luvi
DortmundLady124
Bei uns kann man sein Kind notbetreuuen lassen, wenn es einen außerordentlichen und dringenden Grund gibt. Es ist also Definitionssache, was man darunter versteht. Ich finde durchaus, dass, falls Eltern wirklich überfordert sind (keine Ahnung, ob dass hier auch zutrifft), dies ein dringender Grund für Notbetreuung wäre. Stichwort Kindeswohlgefährdung.
mellomania
na das würde ich mir aber überelgen ob ich das fass aufmache. wenn das mal im raum steht? nur aus bequemlichkeit? hmmm...wenn das tatsächlich der fall ist ok...
Tiny1701
Manchmal bleibt mir bei den Fragen die Spucke weg. Ich hab ein beeinträchtigtes Kind Pflegerin 3 12j einen 8 Jährigen einen zappeligen 5 Jährigen eine 1.5 Jährige und bin im 5 Monat schwanger die beiden kleinen besuchen nie eine Kita. Ich bin nicht mal im Ansatz auf die Idee gekommen die großen in die Notbetreuung zu geben. Ach ja ich bin alleine mit den Kindern. Du hast ein 2 Jährigen und ein Baby wo ist dein problem
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