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Hallo Frau Bader. Ich hoffe, Sie können mir helfen. Mein Sohn ist 16 Monate und geht hier bei uns im Ort seit zwei Monaten in die Kinderkrippe. Der Kindesvater und ich sind schon länger getrennt. Ich habe einen neuen Partner und möchte nun gern zu ihm ziehen. Die Kita dort im Ort meint evtl. erst im Sept. einen Krippenplatz zur Verfügung zu haben, sicher ist das wohl aber noch nicht, ob der Platz frei wird. Es gibt in dem Ort nur diese eine Kita. Mein neuer Partner und ich sind beide beruftstätig. Habe ich dadurch vielleicht einen Anspruch auf einen Kita-Platz, vielleicht durch Antrag auf Überbelegung? Ich würde es nicht verstehen, wenn wir unser Zusammenziehen nun auf das Freiwerden eines Kita-Platzes verschieben müssten, da das mitunter ja auch noch ein Jahr oder länger dauern kann. Kann ich verlangen, dass die Kita mir einen Platz zur Verfügung stellt? Und wenn ja, gibt es eine gesetzliche Grundlage dafür? Vielen Dank und liebe Grüße.
Hallo, im Moment besteht ein Anspreuch erst ab 3. Die Satzungen der verschiedenen KiKrippen sehen verschiedene Kriterien für die Wartelisten vor. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Kommt auf die Bestimmungen in der jeweiligen Gemeinde bzw. jeweiliges Bundesland an. In Thüringen hättest Du einen Rechtsanspruch, da ihr beide berufstätig seid. In anderen Bundesländern hast Du den Rechtsanspruch u. U. erst, wenn Dein Sohn 3 Jahre ist. Du solltest Dich vor Ort beim Jugendamt erkundigen. V. G.
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Man hat erst einen Kita-Anspruch mit Vollendung des 3. Lebensjahres, sprich ab dem 3. Geburtstag. Du kannst also nur hoffen, dass ein Platz freiwird. Ansonsten gilt abwarten und Tee trinken. LG Arlett
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Erstmal danke für Eure Antworten. Aber ist es denn gerechtfertigt mitunter mehrere Monate warten und sein persönliches Glück und im Zweifel das Auseinandergehen der Beziehung (das Risiko besteht bei uns zwar nicht, aber sowas soll es ja geben) hintenanstellen zu müssen? Das will mir einfach nicht in den Kopf. Wenn ich jetzt aber berufsbedingt umziehen müsste, was wäre dann mit einem Kita-Platz? Nehmen wir mal an, ich würde Arbeit in nem anderen Ort bekommen, wo ein Umzug aufgrund der langen Fahrzeiten gerechtfertigt wäre. Was wäre dann mit einem Kita-Platz? Kann doch keiner verlangen, dass ich meine Arbeit aufgebe, nur weil grad kein Platz frei ist, oder?
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Ich fürchte, dass ist leider so. Deswegen gibts ja auch die Möglichkeit 3 Jahre Elternzeit zu nehmen, damit der Arbeitsplatz erstmal so lange sicher ist. Aber die Gesetzeslage soll sich ja ändern. Aber wann??? V. G.
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Das Problem ist, dass du leider wirklich erst einen Anspruch ab dem 3. Geburtstag hast, egal wohin du ziehst. JA oder AA könnte dir unter Umständen helfen. AA kommt ja nicht in Frage, da du arbeitest, JA weiß ich nicht, ob das so gut ist, da hinzugehen. LG Arlett
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Frau Bader sagte letztens vorgesehen ist nächster Sommer. Für mich auch zu spät, da mein Sohn dann eh 3 ist und wir dieses Jahr wohl auch keinen Platz bekommen. Wir haben nämlich dasselbe Problem. LG Arlett
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