Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch auf den Arbeitsplatz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Anspruch auf den Arbeitsplatz

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sehr geehrte Fr. Bader, ich möchte gerne meinen Anspruch auf den Arbeitsplatz nach der Elternzeit behalten. 1.) Bleibt der Anspruch bestehen, wenn das zweite Kind zur Welt kommt wenn mein erstes noch nicht drei Jahre alt ist? 2.) Wie ist die Rechtslage, wenn mein erstes 3 1/2 Jahre alt ist und ich mit dem zweiten Kind schwanger bin? Vielen Dank! Bienchen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Mit Zustimmung des AG kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. des Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der Ah zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Eine Krankschreibung vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EU oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen und arbeite in dieser Zeit nicht. Ich möchte, wenn das zweite Kind 3 Jahre wird, wieder in meinen Job zurück und den Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz daher gerne behalten.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo frau bader, Gerne würde ich wissen, ob ein anspruch auf einen alten arbeitsplatz (minijob) nach elternzeit besteht? Vielen dank für ihre antwort im voraus

Meine erste Frage: Habe ich als Beamtin (Bund) einen Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz nach ca. 6- 12 Monaten Elternzeit? Oder nur auf einen gleichwertigen, der aber weiter entfernt ist. zweite Frage: Ist mein Mann während der 2 Monate Väterzeit beihilfeberechtigt? (BH-Stelle meint Nein, weil kein Mindestverdienst, bzw. Mindestarbeitszeit vo ...

Hallo Frau Bader, die Frage, ob ein anspruch auf einen alten arbeitsplatz (minijob) nach elternzeit besteht, haben Sie mir bereits mit ja beantwortet. Würden Sie mir evtl. die gesetzliche Quelle hierzu nennen, auf die ich ggf. zurückgreifen kann, da ich bereits öfters gehört habe, dass der Anspruch beim Minijob nicht gegeben ist. Vielen Dank ...

Hallo, ich arbeite im öffentlichen Dienst und bin Teilzeitbeschäftigt (50% unbefristet). Als ich mit meiner Tochter schwanger war (damals war ich Vollzeit beschäftigt) wollte ich auch, dass man mir meinen Arbeitsplatz zu 50 % 1 Jahr freihalten möge, dies wurde aber gleich abgelehnt. Meine Stelle wurde ausgeschrieben und mit einer Kollegin neu ...

Hallo Frau Bader, ich habe letztes Jahr im März.2012 einen Sohn bekommen und bin danach für 1 Jahr in Elternzeit gewesen. Jetzt habe ich im März.13 wieder angefangen zu arbeiten. Vor der Elternzeit habe ich Vollzeit (40 Std) gearbeitet und jetzt arbeite ich nur 20 Std die Woche. Ich habe nur eine "Änderung zum bestehenden Arbeitsvertrag" unter ...

Hallo Frau Bader, ich bin mit Geburt meiner Tochter zu meinem Lebensgefährten in eine andere Stadt gezogen. Mein damaliger Chef hat Kenntnis davon erhalten noch während meiner Schwangerschaft, dass ich weder auf meinen alten Arbeitsplatz noch meine Leitende Position nach Beendigung meiner EZ in Anspruch nehmen werde, zudem hab habe ich der Chefin ...

Hallo, ich arbeite als Erzieherin in einer kleinen Einrichtung. Als ich ins Beschäftigungsverbot ging,ging auch eine Kollegin von mir.Ihre Stelle wurde sozusagen gestrichen und meine neu und unbefristet besetzt. Jetzt wird in dieser Einrichtung nur noch zu dritt gearbeitet und dementsprechend wurde die Stundenzahl für die Mitarbeiter erhöht. ...

Hallo! Zurzeit befinde ich mich im zweiten Jahr meiner Elternzeit von meinem ersten Kind. Bin jetzt wieder schwanger. Die erste Elternzeit habe ich nun so gekündigt, dass ich nahtlos in Mutterschutz gehen kann und dann nach dem Mutterschutz wieder bis zum zweiten Lebensjahr des zweiten Kindes in Elternzeit bin. Nun habe ich erzählt bekommen dass m ...

Hallo Frau Bader, In meinem Job habe ich zwei Gehälter. einmal bekomme ich mein normales Gehalt über meinen Chef, als Arbeitgeber. Auf diesem Lihnzettel steht Gehalt. Dann bekomme ich zusätzlich eine Art Provision bzw Umsatz auf geringfügig Beschäftigte über den Lohnzettel seiner Frau, also Arbeitgeberin, bis zu 450 Euro, auf diesem Lohnzettel ste ...

Hallo, Die 2-jährige Elternzeit für mein 2. Kind endet im Januar. Ab 1.10. wollte ich Teilzeit in Elternzeit arbeiten und hatte das vor Beginn der Elternzeit so angekündigt. Als ich mich mehrere Monate vor dem 1.10. mit meinem Abteilungsleiter in Verbindung setzte, um die Details für die Rückkehr zu klären, wurde mir mitgeteilt, dass aufgrund vo ...