Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch Arbeitslosengeld 1

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anspruch Arbeitslosengeld 1

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, meine EZ endet am 11.3.06. Mein Arbeitsverhältnis musste ich 3 Monate vor Ablauf der EZ kündigen, da der Fahrtweg (300 km) zu weit wäre (Umzug aus berufl. Gründen meines Ehemannes). Hier ist es nun so, dass die Kindergärten erst nach den Sommerferien Kinder aufnehmen. Auf dem Arbeitsamt habe ich mich bereits "vorgestellt". Anspruch auf ALG 1 habe ich nicht, da ich momentan keine Kinderbetreuung habe. Ab Ende August kann ich meine Tochter im Kiga unterbringen. Habe ich dann noch Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 oder ist dieser dann entfallen? Ich war vor meiner EZ (3 Jahre genommen) fast 8 Jahre durchgehend beschäftigt. 2 Mitarbeiterinnen auf dem Arbeitsamt konnten mir nicht sagen, ob mein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 ab Sommer auch noch gilt. Traurig! Danke für ihre Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das gibt es nicht "sind voll". Stellen Sie einen schriftlichen Antrag und weisen Sie auf den Anspruch hin! Ansonsten bekommen Sie den Rest von den 12 Monaten ArbGeld I Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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..oder hast du keine drei jahre ez gehabt? ab dem 3. geb hast du rechtsanspruch auf einen kindergartenplatz!


Mitglied inaktiv

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Hallo, ja, meine Tochter wird im März 3 Jahre. Ich habe dann die vollen 3 Jahre EZ genommen. Das mit dem Rechtsanspruch auf einen Kigaplatz ist mir bekannt, aber die Kindergärten hier im Ort sind voll und es werden erst im Sommer wieder Kinder aufgenommen. Habe mich diesbezüglich schon auf dem Amt erkundigt.


Mitglied inaktiv

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es MUSS dir ein platz zur verfügung gestellt werden! "voll" gibts da nicht, wie frau bader schon schrieb... laß dir das bloß nicht gefallen.. lg, maike


Mitglied inaktiv

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Frag doch mal auf dem Jugendamt nach, ob sie dir eine Tagesmutter für die Betreuung stellen und bezahlen, da sie dir deinen gesetzlich bestehenden Anspruch auf Kiga-Platz ja nicht gewähren. Und gib an, dass du mit diesem Schreiben zum Arbeitsamt gehen möchtest, damit du dort wegen vorhandener Betreuungsmöchlichkeit (durchs Jugendamt finanzierte Tagesmutter), vermittelbar bist bzw. deinen Anspruch auf dein ALG1 zu erheben kannst. Soweit ich weiß, müssen Gemeinden eine Bedarfsplanung haben und entsprechend Plätze schaffen. Tuen sie dies nicht müssen sie andere Möglichkeiten (Tagesmutter) anbieten. Da du einen Anspruch auf Kiga hast ist die Gemeide verpflichtet dir diesen zu bieten.


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